„Bevor die Radhelmpflicht für Kinder und Jugendliche bis zwölf Jahren im Juni 2011 beschlossen wurde, gab es jede Menge Vorbehalte. Heute ist die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme längst Konsens im Land. Auch die Daten sprechen eine klare Sprache“, wie DI Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV), erläutert: „Vor der Einführung der Radhelmpflicht für Kinder im Juni 2011 lag der Anteil an Kopfverletzungen in dieser Altersgruppe bei 23 Prozent, im Jahr 2021 aber nur mehr bei 10 Prozent, was einem Rückgang von 57 Prozent entspricht.“
Elektromobilität hat auch die Gefahr für Erwachsene erhöht
E-Bikes sind bei Erwachsenen besonders beliebt. Die elektronische Tretunterstützung erhöht allerdings nicht nur die Bequemlichkeit, sondern ermöglicht auch eine höhere Geschwindigkeit und bessere Beschleunigung. Dadurch ist die Gefahr für Erwachsene spürbar gestiegen. Das Durchschnittsalter der mit E-Bikes verunglückten Personen liegt im Fünf-Jahresschnitt bei 55 Jahren. „Die meisten Erwachsenen haben das Radfahren noch mit herkömmlichen Fahrrädern gelernt, wobei E-Bikes schwieriger zu manövrieren sind. Wie KFV-Umfragen zeigen, sind die häufigsten Probleme beim Umstieg vom Fahrrad auf das E-Bike das höhere Gewicht, gefolgt vom anderen Bremsverhalten, dem höheren Tempo und generell die Bedienung“, so Robatsch.
Im Jahr 2023 wurden in Österreich rund 11.100 Personen beim Fahren mit dem E-Bike so schwer verletzt, dass sie im Spital behandelt werden mussten. 19 Menschen sind nach einem Unfall mit dem E-Bike im Straßenverkehr sogar verstorben. Auch 2024 gab es bereits erste Todesfälle. Wie Befragungen in Spitalsambulanzen und Hochrechnungen durch das KFV zeigen, wurden elf Prozent der Verletzten in den letzten sieben Jahren bei E-Bike-Unfällen am Kopf verwundet und sieben Prozent erlitten Schädel-Hirn-Verletzungen. „Das Tragen eines Fahrradhelmes kann zwar keine Fahrradunfälle verhindern, jedoch die Schwere von Kopfverletzungen reduzieren. Ebenso nicht zu vernachlässigen ist die Vorbildwirkung von Erwachsenen für Kinder im Straßenverkehr. Die richtige Passform ist sehr wichtig. Nur wenn der Helm richtig sitzt, kann er den Kopf bei einem Sturz optimal schützen. Zusätzlich sollte der Helm vor jedem Fahrtantritt auf Schäden geprüft werden. Der Helm sollte nach einem Sturz oder spätestens nach fünf bis sechs Jahren getauscht werden,“ betont Peter Schwaighofer, BSc., von der Abteilung Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung der AUVA.
Menschliches Leid verhindern
KFV-Berechnungen zeigen ebenfalls, dass das Risiko, bei einem Unfall mit dem E-Bike eine Schädel-Hirn-Verletzung zu erleiden, ohne Helm siebenmal höher ist als mit Helm. „Das verpflichtende Tragen eines Helms für alle Altersgruppen hätte in den vergangenen sieben Jahren mehr als 2.200 Schädel-Hirn-Verletzungen verhindern können. Das sind mehr als 300 Fälle pro Jahr“, ist der Leiter der Verkehrssicherheit im KFV überzeugt. Gelten sollte die Helmpflicht auch für E-Scooter. (rh)
Fakten aus der Verkehrssicherheitsforschung
- Die Helmtragequote bei E-Bikes (62 %) ist in Österreich bereits jetzt deutlich höher als bei herkömmlichen Fahrrädern (40 %).
- Nur knapp mehr als ein Drittel der im Straßenverkehr mit einem E-Bike tödlich verunglückten Personen trug zum Unfallzeitpunkt einen Helm.
- Erwachsene haben auch beim Helm-Tragen eine Vorbildfunktion.
- Wird der Helm mit LED oder Reflektoren ausgestattet, wird die Sichtbarkeit im Straßenverkehr erhöht.
DI Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV
Peter Schwaighofer, BSc., Experte für Verkehrssicherheit in der AUVA