Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Jump to sub navigation

AUVA „Komm gut an!“: Mit klarem Kopf am Steuer

Die Teilnahme am Straßen­verkehr erfordert volle Konzen­tration. Wer unter dem Einfluss von Alkohol, Suchtmitteln oder bestimmten Medikamenten steht, ist nicht fahrtüchtig und hat ein ­erhöhtes Unfall­risiko. Wird man erwischt, droht Führerscheinentzug.

2022 war ein Rekordjahr – im negativen Sinn: Laut Statistik Austria wurden acht Prozent aller Straßenverkehrsunfälle, bei denen Personen zu Schaden kamen, unter Alkoholeinfluss verursacht. Das ist der höchste Anteil seit Beginn der digitalen Aufzeichnungen 1992. Im Vorjahr wurden bei Unfällen von Alko-Lenkern:-Lenkerinnen 3.519 Menschen verletzt und 26 getötet. Auch beim Fahren unter Drogeneinfluss ist eine steigende Tendenz zu verzeichnen.

Eine dritte Gruppe von Substanzen, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können, sind Medikamente. Besonders gefährlich ist eine Kombination mehrerer Substanzen, betont OR Dr. Marion Neuhauser, Arbeitsmedizinerin in der AUVA-Landesstelle Wien: „Meist haben Alkohol, Drogen und Medikamente eine sich gegenseitig verstärkende Wirkung.“

Ein „Kater“ ist kein guter Beifahrer

Bei Alkohol variieren die Effekte je nach konsumierter Menge von anregend über enthemmend bis zu narkotisierend. Die Konzentration lässt nach, man reagiert langsamer, hat eine herabgesetzte Wahrnehmungsfähigkeit und häufig auch eine erhöhte Risikobereitschaft. Die Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu lenken, wird dadurch erheblich beeinträchtigt.
Pro Stunde wird im Schnitt nur rund 0,1 Promille Alkohol abgebaut. Wieviel genau abgebaut wird, ist abhängig von mehreren persönlichen Faktoren, z. B. Alter, Gewicht oder weiteren körperlichen Gegebenheiten. Trinkt man also am Vorabend Alkohol und setzt sich am nächsten Tag in der Früh hinter das Steuer, dann könnte noch immer Restalkohol vorhanden sein. Beim Autofahren sollte ganz auf Alkohol verzichtet werden, denn selbst wer „nur“ 0,5-Promille Alkohol im Blut hat, und in einen Unfall verwickelt wird, kann vom Gericht als fahruntüchtig eingestuft werden und als teilschuld gelten. Laut Univ.-Prof. Dr. Matthias Graw, Vorstand des Instituts für Rechtsmedizin an der Medizinischen Fakultät der Ludwig Maximilians Universität München und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin, wird zwischen relativer und absoluter Fahrunsicherheit unterschieden: „Ab 0,3 Promille liegt in Deutschland strafrechtlich gesehen eine relative Fahrunsicherheit vor, wenn der:die Lenker:in Anzeichen wie Fahren in Schlangenlinien zeigt, ab 1,1 Promille absolute Fahrunsicherheit. Ab 0,5 Promille bzw. einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/L ist auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit gegeben.“

Es gilt, den noch vorhandenen Restalkoholspiegel zu beachten, bevor man mit einem „Kater“ Auto fährt. „Dadurch verhindert man Selbst- bzw. Fremdgefährdung durch einen Unfall“, so Neuhauser. Sie empfiehlt, bei Verdacht auf eine Beeinträchtigung durch Alkohol, Drogen oder Medikamente den:die Betroffenen:Betroffene anzusprechen und Hilfestellung anzubieten. Hat man eine Mitfahrgelegenheit, ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass man sich alkoholisiert ans Steuer setzt.

Wenn die Reaktion beeinträchtigt ist

Bei illegalen Suchtmitteln hängt die Wirkung davon ab, ob eine dämpfende oder eine aktivierende Substanz konsumiert worden ist. Dämpfende Substanzen wie Cannabis, die bei Verkehrskontrollen am häufigsten festgestellte illegale Droge, verringern Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit, sie verändern das Zeitgefühl. Für Cannabis typisch ist eine extreme Verlangsamung, die sich fatal auswirken kann, wenn im Verkehr eine rasche Reaktion gefragt ist.

Aktivierende Substanzen begünstigen einen aggressiven Fahrstil. Kokain, das bei Verkehrskontrollen an zweiter Stelle liegt, erzeugt einen in zwei Phasen verlaufenden Rausch: Zuerst ist man euphorisch und erregt, was dazu führt, dass Lenker:innen sich selbst überschätzen und zu schnell fahren. In der zweiten Phase folgt ein Erschöpfungszustand, bei dem die Reaktionen ähnlich sind wie bei Cannabis.

In Deutschland sollen Erwachsene künftig Cannabis in bestimmten Mengen anbauen bzw. in lizenzierten Fachgeschäften kaufen können. „Wenn der Zugang leichter wird, ist es naheliegend, dass die Konsumfrequenz höher wird. Dann wird voraussichtlich auch die Belastung im Straßenverkehr ansteigen“, wagt Graw eine Prognose. Bei der bestimmungsgemäßen Einnahme von Cannabis als Arzneimittel war das Lenken eines Fahrzeugs schon bisher gestattet, sofern der:die Betroffene dabei keine Ausfallserscheinungen gezeigt hat.

Medikamente und Fahrtüchtigkeit

Dem Kuratorium für Verkehrssicherheit zufolge kommen in Österreich auf drei alkoholisierte Lenker:innen etwa zwei unter Medikamenteneinfluss. Rund 20 bis 30 Prozent aller Medikamente beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit. Dazu gehören neben Psychopharmaka, Antiepileptika, Antihistaminika, Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmitteln auch rezeptfrei erhältliche Medikamente wie „harmlose“ Husten- und Erkältungsmittel. Ob die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflusst wird, erkennt man unter anderem am Warnhinweis auf der Verpackung.

„Ein abruptes Absetzen dieser Medikamente oder eine Dosisänderung ist jedenfalls immer gefährlich. Im Zweifelsfall sollte man den:die Arzt:Ärztin bzw. den:die Apotheker:in nach möglichen zu erwartenden Wirkungen fragen“, so Neuhauser. Wer beruflich ein Fahrzeug lenken muss, kann auch mit dem:der behandelnden Arzt:Ärztin abklären, ob eine Umstellung auf ein weniger beeinträchtigendes Präparat möglich ist.

Eigenverantwortung zählt

Neuhauser appelliert an die Eigenverantwortung: „Vor der Inbetriebnahme jedes Fahrzeugs, auch eines Fahrrads oder Scooters, sollte man einen Selbstcheck bezüglich der Fahrsicherheit vornehmen.“ Hilfreich dabei ist das neue AUVA-Merkblatt „M.plus 800 Sicher unterwegs. Richtiger Umgang mit Müdigkeit, Ablenkung, Substanzen, Erkrankungen und Stress“. In diesem wird beschrieben, wie man Beeinträchtigungen erkennt. (rp)

04-metamorworks-iStock-1346671246.jpg
© metamorworks/iStock