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AUVA „Komm gut an!“: „Übung macht den Meister“

Das bekannte Sprichwort lässt sich auch auf das Fahren mit dem E-Scooter übertragen. Wer sein Können trainiert, Gefahren richtig einschätzt und Sicherheitstipps befolgt, wird auch gut unterwegs sein.

In Ballungszentren, aber auch im innerbetrieblichen Verkehr hat sich der Roller in den letzten Jahren zu einem beliebten Verkehrsmittel entwickelt. Klein, wendig und flott ist man damit vor allem auf kurzen Strecken praktisch unterwegs. Wie weit es sich dabei um ein „rollendes Risiko“ handelt, hat das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) bereits vor rund zwei Jahren untersucht und ist zu einem einfachen Ergebnis gekommen: Bei hohem Tempo und niedriger Moral ist das Unfallrisiko auf E-Scootern hoch und ein Bündel an Sicherheitsmaßnahmen dringend gefragt. Im Zuge der Studie wurden das Geschwindigkeits- und Abbiegeverhalten, die Helmverwendung, die Beleuchtung und die Wahl der Infrastruktur detailliert analysiert und die Wirksamkeit verschiedener Bremssysteme Praxistest untersucht.

Unfälle nehmen zu

Die Ergebnisse sind wenig erfreulich, denn rechtliche Regelungen scheinen im Scooter-Verkehr ebenso oft ausgeblendet, wie die persönlichen Fahrfertigkeiten überschätzt werden. „Seit 2019 ist die Zahl der Unfälle um das Dreifache gestiegen und etwa die Hälfte machen Kopfverletzungen aus“, warnte erst kürzlich Oberarzt Dr. Meinrad Reischl, Facharzt für Unfallchirurgie und stellvertretender ärztlicher Leiter an der Abteilung für Orthopädie und Traumatologie im AUVA Unfallkrankenhaus Linz. Das liegt vor allem daran, dass erwachsene Fahrer:innen selten einen Helm tragen. Eine gesetzliche Vorschrift gibt es derzeit nur für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr.
Die KfV-Studie zeigt außerdem, dass ein Großteil der verletzten E-Scooter-Fahrer:innen männlich und unter 40 Jahren ist. Meist handelt es sich dabei um selbstverschuldete Alleinunfälle, die sich auf Gehsteigen und Radfahranlagen ereignen. Die Gründe dafür sind überwiegend das zu hohe Tempo, Unachtsamkeit, Ablenkung, Rotlichtmissachtung, Fehleinschätzung der Bodenbeschaffenheit, Alkoholkonsum und die Selbstüberschätzung.

Wissen lückenhaft

Laut Straßenverkehrsordnung sind E-Scooter „Klein- und Miniroller mit elektrischem Antrieb“. Für die Benutzung dieser Fahrzeuge mit einer höchstzulässigen Leistung von maximal 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 km/h gelten in Österreich seit 1.6.2019 die Verhaltensvorschriften für Radfahrer:innen. E-Scooter dürfen auf Radfahranlagen oder auf der Fahrbahn verkehren, es besteht Benützungspflicht von Radfahranlagen. Das Fahren auf dem Gehsteig und Gehweg ist verboten, außer bei behördlicher Freigabe. Für E-Scooter-Fahrer:innen gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille. Ganz klar sollte sein, dass das Fahren zu zweit verboten ist – auch hier liegen enorme Informationsdefizite bei befragten E-Scooter-Nutzern:-Nutzerinnen vor.

Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr außer in Wohnstraßen nicht allein unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt der:die Jugendliche einen Radfahrausweis, darf er:sie alleine mit einem Elektro-­Scooter unterwegs sein.

Sicherheitsrisiko: Falschparken

Um das Sicherheitsniveau im E-Scooter-Verkehr zu erhöhen, hat Scooter-Anbieter Link als Branchenvorreiter in ganz Wien erst kürzlich damit begonnen, Kindergärten, Schulen, Seniorenheime und Sehbehinderteneinrichtungen in den Fokus zu rücken. In diesen Gebieten, in denen besondere Rücksichtnahme gefragt ist, hat das Unternehmen proaktiv sogenannte „Slow-Zones“ implementiert – mittlerweile sind über 600 solche Zonen umgesetzt, weitere sind in Prüfung. Mit einer stadtweiten Plakatkampagne wird aktiv für regelkonformes und rücksichtsvolles E-Scooter-Fahren geworben. Darüber hinaus geht Link auch aktiv gegen Falschparker:innen vor: Wenn Nutzer:innen ihre E-Scooter an unzulässigen Stellen abstellen und die Fahrzeuge umgeparkt werden müssen, erhalten sie eine Verwarnung und Tipps, wie sie künftig besser parken können. Seit der Einführung wurden bereits über 1.000 Warnungen via SMS sowie In-App-Nachrichten ausgesendet. Nach der zweiten Warnung fallen Kosten von fünf Euro an. Eine durchaus lobenswerte Maßnahme, denn auch das ungeordnete Abstellen von E-Scootern ist gefährlich und stellt für viele Fußgänger:innen erhebliche Stolperfallen dar.

Gute Ausbildung gefragt

Da E-Scooter-Fahren weiterhin im Trend bleiben wird, empfehlen Experten:Expertinnen, dass ein spezielles ­E-Scooter-Training – für Kinder und Erwachsene gleichermaßen – im verkehrsfreien Raum stattfindet. Die AUVA unterstützt Betriebe im Rahmen des Präventionsschwerpunktes „Komm gut an!“ mit Sicherheitstipps, Infoveranstaltungen sowie Workshopangeboten. Erst kürzlich wurden im Rahmen einer Fachveranstaltung die arbeitsbezogenen Risiken der Fahrrad- und E-Scooter-Mobilität beleuchtet und Präventionsmaßnahmen diskutiert. Denn: Unternehmen setzen im innerbetrieblichen Verkehr immer häufiger auch auf E-Scooter und Arbeitgeber:innen und Fuhrparkverantwortliche stehen vor der Herausforderung, sich mit der sachgemäßen Nutzung vertraut zu machen. Sie müssen Mitarbeiter:innen über Risiken informieren und in der sicheren Verwendung der E-Scooter unterweisen. Die Easy Drivers Radfahrschule kooperiert hier mit der AUVA und bietet als erste Fahrschule Österreichs Fahrsicherheitskurse in Form von Scooter-­Workshops für Betriebe an. „In zwei Stunden werden die rechtlichen Grundlagen und sicherheitsrelevante Aspekte vermittelt. Themen wie Beleuchtung, Helmtragen oder Geschwindigkeitsbeschränkungen stehen hier beispielsweise im Mittelpunkt“, sagt Werner Madlencnik von der Easy Drivers Radfahrschule. Aber die Theorie alleine ist nicht genug: „In der Praxis vermitteln wir Tipps und Tricks zum sicheren Losfahren, dem einhändigen Fahren, um Handzeichen geben zu können, aber auch dem sicheren Bremsen“, so der Experte weiter. Alle Workshops basieren auf drei wichtigen Säulen: dem Wissen um gesetzliche ­Regeln, der Wahl des richtigen Materials – etwa die Beschaffenheit und Größe der Reifen – sowie der Verbesserung des eigenen Könnens durch das Erlernen bestimmter neuer Bewegungsmuster. Übung macht eben doch den Meister.

Diese Ausrüstung ist Pflicht

  • Eine wirksame Bremsvorrichtung
  • Weiße Rückstrahler oder Rückstrahlfolien nach vorne
  • Rote Rückstrahler oder Rückstrahlfolien nach hinten
  • Gelbe Rückstrahler oder Rückstrahlfolien auf der Seite*
  • Bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit einem weißen Licht nach vorne und mit einem roten Rücklicht

10 Sicherheitstipps für E-Scooter-Fahrer:innen

  • Radhelm verwenden
  • Safety-Check vor dem Start
  • Reflektierende Kleidung erhöht die Sichtbarkeit
  • Vorsicht bei Bodenunebenheiten und Regenwetter
  • Geschwindigkeit der Verkehrssituation anpassen
  • Sicherheitsabstand zu parkenden Autos halten
  • Auf Musikhören verzichten
  • Gegenstände in Rucksack transportieren
  • Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmende
  • Beim Abbiegen Handzeichen geben
  • Trainieren Sie vor der Nutzung eines Rollers Bremsen,
  • Gleichgewichthalten und das Ausweichen von Hindernissen

* Am 26. 5. 2023 korrigiert, der ursprünglichte Text lautete:

  • Weiße Rückstrahler oder Rückstrahlfolien nach vorne
  • Gelbe Rückstrahler oder Rückstrahlfolien
  • Gelbe Rückstrahler auf der Seite
Foto: Erwachsene auf einem asphaltierten Übungsparcours für E-Scooter auf der Donauinsel in Wien
© radfahrschule.at