Beschäftigte in unterstützenden Berufen sind täglich großen physischen und psychischen Herausforderungen ausgesetzt. Ihre Arbeit umfasst oft Heben und Tragen schwerer Lasten, ungünstige Körperhaltungen, repetitive Bewegungen und langes Stehen und Gehen. Insbesondere das Bewegen von Personen stellt eine erhebliche Belastung dar, da Menschen unhandlich sind und keine guten Griffmöglichkeiten bieten.
Die häufigsten gesundheitlichen Folgen sind Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE), die Muskeln, Gelenke und Knochen betreffen. Daraus resultieren auch häufige Krankenstände, das kann langfristig zu einem Mangel an qualifizierten Pflegekräften führen und ein wirtschaftliches Problem darstellen.
Pflichten der Arbeitgeber:innen
Arbeitgeber:innen sind gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet, über Gefahren zu informieren und die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer:innen zu gewährleisten. Dazu gehört die Ermittlung und Bewertung von Gefahren sowie die Ableitung von Maßnahmen. Checklisten oder Screening-Methoden können dabei helfen, körperliche Belastungen zu objektivieren. Schulungen und regelmäßige Weiterbildungen sind verpflichtend, um ergonomische Arbeitsmethoden zu fördern.
Praxistipps für den Pflegealltag
Rückenschonendes Arbeiten ist wichtig, um körperliche Belastungen zu minimieren. Die Kommunikation mit der pflegebedürftigen Person ist dabei entscheidend, um Bewegungsabläufe zu erklären und die Kooperation zu verbessern.
Kinästhetik fördert die Bewegungsressourcen der pflegebedürftigen Personen und reduziert die körperliche Belastung der Pflegepersonen. Die Mobilisation ohne Heben und Tragen wird erleichtert, eine schonende Arbeitsweise gefördert.
Im Pflegealltag können Maßnahmen wie geeignete Arbeitskleidung, richtige Arbeitshöhe, rückenschonende Arbeitsmethode und der Einsatz von Hilfsmitteln die körperlichen Belastungen reduzieren. Übungen, die in den Alltag integriert werden, fördern die Durchblutung, verhindern Muskelverspannungen und sorgen für Entlastung. Auch in der Freizeit sollten Ausgleichsaktivitäten verfolgt werden, um die Gesundheit zu erhalten. (am)
Das ASchG definiert das STOP-Prinzip zum Gesundheitsschutz:
- Substitution: Gefährdungen vermeiden, was in der Pflege oft schwierig ist.
- Technische Lösungen: Hilfsmittel wie Lifter, Rutschmatten und höhenverstellbare Betten reduzieren Belastungen. Schulungen sind notwendig, um den korrekten Einsatz sicherzustellen.
- Organisatorische Maßnahmen: Anpassungen in der Arbeitsorganisation, wie Schichtpläne und regelmäßige Rotation, sowie ergonomische Arbeitsumgebungen können Belastungen verringern.
- Personenbezogene Maßnahmen: Schulungen zu ergonomischen Bewegungsabläufen und Konzepten wie Kinästhetik sowie regelmäßige Pausen und Übungen zur Kräftigung und Entspannung der Muskulatur
Das AUVA-Merkblatt M 105 „Ergonomie in unterstützenden Berufen“ können Sie kostenlos downloaden oder bestellen unter: auva.at/merkblaetter