Viele Eigentümer:innen bzw. Unternehmen nutzen entweder gleich beim Gebäude-Neubau die Möglichkeit, eine Photovoltaik (PV)-Anlage zu installieren, oder rüsten diese bei bereits bestehenden Dächern nach. Diese Nachrüstungen ebenso wie andere Arbeiten auf dem Dach können auch erhebliche Risiken und Gefahren mit sich bringen, wie etwa die Gefahr eines Absturzes vom Dach bzw. eines Durchsturzes, zum Beispiel durch eine Lichtkuppel.
Bei Absturzgefahr sind laut Bauarbeiterschutzverordnung in Abhängigkeit von der Dachneigung, der Absturzhöhe und dem Arbeitsumfang technische sowie persönliche Absturzsicherungen vorzusehen, um einen Absturz zu verhindern. Sollte dies aus bautechnischen Gründen nicht möglich sein, wären sekundäre Schutzeinrichtungen, die einen weiteren Absturz verhindern, anzubringen.
Weiters sollten nur geeignete Personen – die Eignung ist abhängig von Alter, Erfahrung und Zuverlässigkeit – eingesetzt und rutschsicheres Schuhwerk verwendet werden. Grundsätzlich ist im Arbeitnehmer:innenschutz der kollektive Schutz, speziell auf Baustellen, immer vorzuziehen, jedoch ist der Individualschutz für Arbeiten wie Reparatur, Wartung oder Instandhaltung eine Möglichkeit, die in Betracht gezogen werden kann.
Sichere Auffangsysteme
Die STP hat für die oberösterreichische Firma Innotech Anschlagpunkte nach den Normen EN 795 bzw. TS 16415 (Mehrpersonensicherung) auf PV-Unterkonstruktionen geprüft. Ob ein solches System nachgerüstet werden kann oder nicht, hängt vom Unterbau der Unterkonstruktion ab. Neu ist, dass es auch durch Eigengewicht gehaltene Auffang- und Rückhaltesysteme gibt, die durch eine zusätzliche Ballastierung der PV-Unterkonstruktion bis zu zwei Anwender:innen auf dem Dach sicher auffangen können. Dadurch muss die Dachabdichtung nicht zusätzlich manipuliert bzw. durchdrungen werden, was zu einer Undichtheit des Daches führen könnte. Dies ist allerdings nur bei Flachdächern möglich, da ab einer gewissen Dachneigung die Gefahr besteht, dass die gesamte Konstruktion mitrutscht.
Wichtig für die Zulassung eines solchen Auffangsystems sind vor allem die statischen und dynamischen Kräfte, die das System aufnehmen kann und muss. Zusätzlich muss der:die Benutzer:in auch die Statik des Gebäudes kennen und entsprechend berücksichtigen. Denn selbst wenn die Anschlagpunkte theoretisch die besten Werte erzielen, heißt das nicht automatisch, dass auch das Gebäude diesen Kräften standhält. Häufig ist die Statik des Gebäudes zu schwach, sodass Schäden entstehen oder im schlimmsten Fall auch die Anschlagpunkte unwirksam werden, da diese aus der Gebäudestruktur gerissen werden.
Für (fast) jede Situation gibt es ein akzeptables Konzept, welches die Sicherheit erheblich steigert, und der Markt bietet dazu viele individuell passende Lösungen. Eine genaue fachliche Überprüfung der Absturzsicherung ist aber auf jeden Fall anzuraten, um Abstürze zu vermeiden. (dk)
Absturzschutz
Kollektivschutz schützt mehrere Personen, die sich im absturzgefährdeten Bereich aufhalten, beispielsweise durch die Versperrung der Absturzkante mittels Geländersicherung. Es wird keine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz benötigt. Andere persönliche Schutzausrüstung, wie Helm oder Sicherheitsschuhe, sind auch in diesem Fall zu verwenden.
Individualschutz bezieht sich auf die Absturzsicherung einzelner Anwender:innen, beispielsweise durch Einzelanschlagpunkte oder Seilsysteme. Die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist hier zwingend vorgeschrieben.
Im Arbeitnehmer:innenschutz ist – speziell auf Baustellen – der kollektive Schutz vorzuziehen.
Für kurzfristige Arbeiten wie Reparaturen oder Wartung ist auch Individualschutz möglich.