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Gut geschützt vor Hitze: UV-Schutz bringt’s!

Nach vielen langen, dunklen Wintertagen sehnen sich die meisten von uns schon nach den ersten wärmenden Sonnenstrahlen. Halten sich Hitze und Sonne im Rahmen, hat das viele positive Auswirkungen auf unsere Gesundheit. Doch wie so oft macht auch hier „die Dosis das Gift“!

Sonnenlicht ist eine wichtige Quelle für die Produktion von Vitamin D in der Haut. Vitamin D ist wiederum entscheidend für die Aufrechterhaltung der Knochengesundheit, für das Immunsystem und viele andere Körperfunktionen. Sonnenschein gilt auch als Stimmungsverbesserer, denn die Produktion von Serotonin wird stimuliert und das kann zu einem Gefühl des Wohlbefindens führen. Sonnenlicht spielt auch eine wichtige Rolle bei der Regulation des zirkadianen Rhythmus des Körpers, der den Schlaf-Wach-Zyklus und andere physiologische Prozesse steuert. Wer sich tagsüber viel im Freien aufhält, kann so ganz einfach einen gesunden Schlaf fördern.
All diese Vorteile kann aber die Sonne nur ausspielen, wenn wir sie vernünftig und gut geschützt genießen, denn schon ein einziger Sonnenbrand erhöht das Risiko von Hautkrebs. Diesbezüglich soll hier auch auf eine ganz aktuelle, rechtliche Veränderung eingegangen werden. Durch das gerade beschlossene Berufskrankheiten-Modernisierungs-­Gesetz wurden auch das Plattenepithelkarzinom der Haut (eine Form des hellen Hautkrebses) und die aktinischen Keratosen (Vorstufe des hellen Hautkrebses) durch UV-Exposition in die Berufskrankheitenliste aufgenommen.

Mehr Informationen zum Berufskrankheiten-Modernisierungs-Gesetz (kundgemacht am 28.3.2024, Gesetz BGBl. I Nr. 18/2024) finden Sie in der Info-Box auf Seite 15. Damit wird das ASVG insbesondere in Bezug auf die Liste der Berufskrankheiten (§ 177 (1) ASVG) ge­än­­dert. Die Änderungen treten rückwirkend mit 1. März 2024 in Kraft.

Wer soll sich schützen?

Sonnenschutz ist nicht erst ein Thema, wenn die Temperaturen im Juli und ­August über 30 Grad klettern. Schon ab April und bis weit in den September hinein ist in Österreich eine intensive ­UV-Strahlung zu verzeichnen. Wer sich im Freien aufhält, sollte nicht auf einen guten UV-Schutz vergessen, um Haut und Augen vor der Sonne zu schützen. Und das gilt natürlich nicht nur im Urlaub und in der Freizeit. Viele Berufe, die im Freien ausgeübt werden, benötigen Sonnenschutz, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden zu ­gewährleisten. Davon betroffen sind nicht nur Mitarbeitende auf Baustellen oder ­Dächern, auch Landschaftsgestalter:innen, Kin­der­gartenpädagogen:Kinder­gar­tenpädagoginnen oder Kellner:innen im Gastgarten sollten daran denken, dass der Arbeitsplatz – zumindest zeitweise – hoher Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist.

Was macht UV-Licht so schädlich?

Ultraviolette (UV) Strahlung kann je nach Wellenlänge und Intensität unterschiedliche Auswirkungen auf die Gesundheit haben. UV-C-Strahlung hat die kürzeste Wellenlänge und die höchste Energie. Sie wird normalerweise von der Erdatmosphäre absorbiert und erreicht die Erdoberfläche nicht. UV-C-Strahlung wird oft in Desinfektionsanwendungen verwendet, kann jedoch bei direkter Exposition Hautverbrennungen und Augenschäden verursachen. UV-B-Strahlung hat eine mittlere Wellenlänge und durchdringt die oberen Hautschichten. Übermäßige Exposition gegenüber UV-B-Strahlen kann Sonnenbrand und Augenschäden verursachen sowie das Risiko von Hautkrebs erhöhen. UV-A-Strahlung hat die längste Wellenlänge und dringt am tiefsten in die Haut ein. Sie kann auch Augenschäden verursachen, die Hautalterung beschleunigen und zur Entstehung von Hautkrebs beitragen.

Gut geschützt rund um die Uhr

Besonders in der Mittagszeit von 11 Uhr bis 15 Uhr ist der Sonnenschutz unverzichtbar. Dazu gehört nicht nur die Anwendung von Sonnenschutzcremen, auch passende Arbeitskleidung und Sonnenschutzbrillen schützen vor den UV-Strahlen. Die effektivste Schutzmaßnahme für Haut und Augen ist die Vermeidung von direkter Sonneneinstrahlung. In der Freizeit ist das mit einem schattigen Platz einfach gelöst, im Job ist das meist nicht so einfach möglich.

Neben technischen Maßnahmen wie etwa der Abschattung durch Sonnensegel kommen auch organisatorische Maßnahmen, wie zum Beispiel das Vermeiden von Arbeit im Freien in der Mittagszeit oder Arbeitsplatzrotation bis hin zu personenbezogenen Schutzmaßnahmen, infrage. Mit der richtigen Arbeitskleidung kann das Risiko von Hautschäden entscheidend minimiert werden. Bequeme, locker sitzende Baumwollkleidung bietet guten Schutz. Textilien mit UV-Schutzfaktor (UPF50) sind optimal und sollten möglichst viel Haut bedecken. Ebenfalls hilfreich ist ein Nackenschutz bei Arbeitshelmen und Kappen, der die empfindlichen Hautstellen abdeckt. Funktionskleidung kann außerdem den Körperschweiß nach außen ableiten, wodurch der Körper abgekühlt wird. Bei der Auswahl der Sonnenschutzbrille ist neben dem Tragekomfort vor allem auf eine ausreichende Abdeckung zu achten, sodass an den Rändern keine Strahlung ins Auge gelangt. (rh)

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Wie schützt man sich vor Hitze und schädlicher UV-Strahlung?

Dr. Clemens Dobusch, AUVA-Arbeitsmediziner

Welche Schäden kann Sonne verursachen?
Am bekanntesten sind wohl der Sonnenbrand und der Sonnen­stich. Viele Menschen leiden auch zunehmend an Sonnenallergie. Längerfristig ist zu viel Sonne Ursache für vorzeitige Hautalterung und Hautkrebs, aber auch Grauen Star.

Wie kann man sich am besten vor UV-Strahlen schützen?
Der einfachste Tipp: Meiden Sie die Sonne. Bleiben Sie nie länger in der Sonne als nötig, schon gar nicht über die Mittagszeit. Das gilt nicht nur für Urlaub und Freizeit, sondern auch für jede berufliche Tätigkeit, die beispielsweise auch zu einer kühleren Tageszeit, im Schatten oder Indoor verrichtet werden kann. Wenn das nicht möglich ist, sollte auf passende Kleidung geachtet und unbedeckte Körperstellen sollten eingecremt werden.

Ist Sonnenschutz nur im Sommer wichtig?
Auf keinen Fall. Sonnenschutz beginnt schon in der Frühlingszeit, auch wenn wir das Gefühl haben, die Sonne ist noch nicht so kräftig. Auch bei einem bewölkten Himmel ist noch ein Großteil der UV-Strahlung vorhanden. Wer viel Zeit im Freien verbringt, sollte Haut und Augen schützen. Das gilt beim Freizeitsport wie Radfahren oder Wandern ebenso wie bei der Arbeit. Jeder Sonnenbrand ist einer zu viel, denn unsere Haut vergisst nicht. Am stärksten ist die UV-Strahlung zwischen 11 und 15 Uhr. Besondere Vorsicht gilt bei Arbeiten in der Nähe von reflektierenden Oberflächen wie Blechdächern, Schnee oder Wasser.

„Heller“ Hautkrebs als Berufskrankheit

Manche Formen des sogenannten hellen Hautkrebses können nun in Österreich als Berufskrankheit anerkannt werden. Das entsprechende Berufskrankheiten-Modernisierungs-Gesetz ist im Nationalrat beschlossen und im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich am 28. 3. 2024 veröffentlicht worden. Die Änderungen gelten rückwirkend ab dem 1. 3. 2024.
Die neu geschaffene Berufskrankheit 7.4.2. beinhaltet das Plattenepithelkarzinom und aktinische Keratosen der Haut durch UV-Exposition. Aktinische Keratosen gelten als Vorstufe von hellem Hautkrebs. Es handelt sich hierbei um rötliche und raue Hautveränderungen, welche vor allem an sonnenexponierten Stellen am Körper, wie Kopf und Hals, auftreten.

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© BartekSzewczyk/iStock