Mühelos können geringe Distanzen überwunden werden, der Weg zur Schule, ins Büro oder zum Einkaufen kann ohne Anstrengung befahren werden. Wer zwischen Öffis und individueller Mobilität wechseln will, hat eine Reihe von Leih-Optionen oder klappt den Scooter einfach zusammen. Das große Plus in der City: Die Parkplatzsuche entfällt. Stellt man die Elektro-Scooter ab, so gilt wie auch bei Fahrrädern, dass sie so geparkt werden müssen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr – auch den der Fußgänger – behindern können. Rechtsgrundlage für alle mit den Elektrorollern im Zusammenhang stehenden Regelungen ist § 88b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960). Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Flott unterwegs
Mit Antrieb und Akku wiegen E-Scooter schnell einmal zwischen zehn und 20 Kilogramm, dieser Nachteil wird jedoch wettgemacht, sobald man tatsächlich aufsteigt und losfährt. Mit im Normalfall bis zu 25 km/h ist man dann unterwegs, und das ohne mühsames Treten. Die Höchstgeschwindigkeit und Leistung sind limitiert, um die im Gesetz vorgesehenen Spezifikationen nicht zu überschreiten. Alle Fahrzeuge mit einer Leistung von über 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von über 25 km/h dürfen nämlich nur auf der Fahrbahn für Autos bewegt werden, sie gelten als Motorfahrräder (Mopeds) und bedürfen auch eines entsprechenden Führerscheins.
Erlaubt ist das Befahren von Radfahranlagen, Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist, sowie Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit. Das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen ist in Schrittgeschwindigkeit nur dann gestattet, wenn es von der zuständigen Behörde durch Verordnung erlaubt wird. In Wien ist etwa das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen nicht erlaubt.
Kinder unter zwölf Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr außer in Wohnstraßen nicht allein unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt der:die Jugendliche einen Radfahrausweis, darf er:sie alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.
Sicherheit geht vor
Auch wenn man die Höchstgeschwindigkeit nicht ausreizt, man ist dennoch flott unterwegs. Somit gilt das, was auch beim Fahrradfahren empfohlen wird: Wer mit Helm unterwegs ist, fährt sicherer im Fall eines Unfalls. Schließlich ist so ziemlich alles auf der Straße wesentlich härter als der eigene Kopf. Für Kinder ist das Tragen eines Helms verpflichtend – daran sollte man sich ein gutes Beispiel nehmen, damit der Spaß auf den zwei kleinen Rollen auch nachhaltig ungetrübt bleibt. Eine Reihe von Verboten im Zusammenhang mit der Scooter-Nutzung zielt ebenfalls darauf ab, dass das Fahren möglichst sicher für Fahrer:innen und andere Verkehrsteilnehmer:innen gelingt. Dazu gehört etwas das Verbot, eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen, denn dann wird das kleine Fahrzeug mitunter sehr instabil und schwer zu lenken. Ebenso nicht gestattet ist es, während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren. Selbstverständlich gilt auch beim Rollerfahren ein Alkohollimit von 0,8 Promille und das Verbot, unter Einfluss von Drogen zu lenken.
Diese Ausrüstung ist Pflicht
- Eine wirksame Bremsvorrichtung
- Weiße Rückstrahler oder Rückstrahlfolien nach vorne
- Rote Rückstrahler oder Rückstrahlfolien nach hinten
- Gelbe Rückstrahler auf der Seite
- Bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit einem weißen Licht nach vorne und mit einem roten Rücklicht
10 praktische Tipps
- Reflektierende Kleidung erhöht die Sichtbarkeit
- Vorsicht bei Bodenunebenheiten und Regenwetter
- Geschwindigkeit der Verkehrssituation anpassen
- Sicherheitsabstand zu parkenden Autos halten
- Auf Musikhören verzichten
- Gegenstände in Rucksack oder Umhängetasche transportieren
- Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmende
- Beim Abbiegen Handzeichen geben
- Trainieren Sie vor der Nutzung eines Rollers bremsen, Gleichgewicht halten und das Ausweichen von Hindernissen