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Lärm: Raumakustische Lärmminderung

Der Nachhall gehört in einer Kirche­­ oder einem ­großen Konzertsaal ­einfach dazu. Am Arbeitsplatz hat er aber meist nichts verloren, da dadurch die Lärmbe­lastung der Arbeitnehmer:innen erhöht wird. Wie gut die Akustik eines Raumes ist, kann mithilfe der aktuellen ÖNORM B 8115-3 beurteilt werden.

Die Raumakustik beschäftigt sich mit dem Schall und dessen Ausbreitung in einem Raum. Es geht dabei um Schallquellen, wie Stimmen und Maschinenlärm, Reflexionen an schallharten Oberflächen, Schallstreuung und Schallbeugung an Einrichtungsgegenständen und Schallabsorption durch meist poröse Schallab­sorber im Raum. Lärm, der von einem Raum in den anderen übertragen wird, betrifft hingegen den ­Bereich der Bauakustik.

Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip

Zur Beurteilung der Lärmbelastung werden an Arbeitsplätzen repräsentative Schallpegelmessungen mit einem geeichten Schallpegelmesser durchgeführt. Ergibt diese Messung und die Gefahrenbeurteilung am Arbeitsplatz eine erhöhte Lärmbelastung, sollten Maßnahmen zur Lärmminderung ausgearbeitet und umgesetzt werden. Zu beurteilender Lärm bezieht sich auch laut Gesetz (Verordnung Lärm und Vibrationen, VOLV) nicht nur auf gehörgefährdenden Lärm, sondern auch auf störenden Lärm. Lärm hat Auswirkungen auf das Gehör, aber auch auf Körperfunktionen, wie Blutdruck, Herzfrequenz oder Muskeltonus sowie die Arbeitsleistung. Die Konzentration kann sinken oder Stressreaktionen können ausgelöst werden.

Bei der Maßnahmenplanung sollte, wie immer im Arbeitnehmer:innenschutz, nach dem STOP-Prinzip vorgegangen werden. Dies wäre in einem ersten Schritt die Vermeidung von Lärm durch lärmarme Verfahrensweisen oder die Anschaffung geräuschreduzierter Maschinen, technische Maßnahmen an den Anlagen oder im Schallausbreitungsweg, organisatorische Maßnahmen, um etwa die Aufenthaltszeit in einem Lärmbereich gering zu halten, und zu guter Letzt Gehörschutz wie Kapselgehörschützer oder Gehörschutzstöpsel.

Beurteilung der Ist-Situation

Die Raumakustik in einem Raum zu verbessern, stellt eine technische Maßnahme am Schallausbreitungsweg zur Lärmminderung dar. Vor der Umsetzung von Maßnahmen sollte eine Beurteilung der Ist-Situation erfolgen. Dies geschieht üblicherweise durch Messung der Nachhallzeit: Es wird bestimmt, wie viele Sekunden ein Raum im tiefen bis hohen Frequenzbereich nachhallt, wenn eine Schallquelle in ihm abgeschaltet wird. Die Messung ist international standardisiert durch die ISO 3382-2.

Die Beurteilung einer guten oder schlechten Nachhallzeit ist in Österreich unter anderem durch die ÖNORM B 8115-3 möglich. In dieser Norm werden die Raumakustikklassen A („hohe Qualität“), B („erhöhte Qualität“), C („Basisqualität“) und D („verringerte Qualität“) definiert. Für jede Klasse ist eine maximale Nachhallzeit vorgegeben, die nur von der Raumhöhe abhängt. Bei der Anforderung Lärmminderung gilt: Je niedriger der Wert der Nachhallzeit, desto höher ist die raumakustische Qualität. Welche Klasse in welchem Raum eingehalten werden sollte, hängt von mehreren Faktoren ab. Die Klasse C sollte in üblichen Aufenthaltsräumen ohne große Lärmentwicklung eingehalten werden. In Arbeitsräumen mit hoher Lärmentwicklung, wie dies in vielen Werkstätten der Fall ist, aber auch in Mehrpersonenbüros sollte die Klasse B eingehalten werden.

Der Ansatz über Definition einer maximal empfohlenen Nachhallzeit, die nur von der Raumhöhe abhängig ist, ist in Österreich neu. So sollte zum Beispiel die Nachallzeit in einem Mehrpersonenbüro 0,55 Sekunden nicht überschreiten, ganz egal wie groß das Büro ist. Dies führt dazu, dass das Kriterium in einem Zwei-Personenbüro einfach einzuhalten, hingegen in einer großflächigen offenen Bürolandschaft sehr ambitioniert ist.

Der Anstieg der Nachhallzeit mit der Raumhöhe ab 3,5 m Höhe kann nicht alle Eventualitäten abdecken. So darf zum Beispiel in einer 6 m hohen Halle die Nachhallzeit zur Einhaltung der Klasse B 0,94 Sekunden nicht überschreiten. Das ist in einer kleinen Kfz-Werkstätte gut schaffbar, in einer großen Produktionshalle, die bezogen auf ihre Grundfläche mit 6 m Raumhöhe eine geringe Höhe aufweist und somit einen Flachraum darstellt, schon schwieriger einzuhalten.

Maßnahmen

Die gemessene Nachhallzeit stellt die Basis für die Ausarbeitung von Maßnahmen zur Lärmminderung dar. Nur so kann mit statistischen Verfahren bestimmt werden, wie groß die Pegelreduktion im diffusen Schallfeld – also in etwa Entfernung zur Schallquelle – sein wird und ob mit einer wahrnehmbaren Verbesserung der Lärmsituation gerechnet werden kann. (mt)

Weitere Infor­mationen, Beratungen und Nachhallzeitmessungen erhalten Sie unter folgender Adresse: hub@auva.at

Lärmmessungen zur Feststellung der Untersuchungspflicht und audiometrische Untersuchungen können unter folgender Adresse angefordert werden: hub-laerm­gruppe@auva.at

Das Bild zeigt einen hellen, freundlichen Kindergarten- oder Spielraum mit großen Fenstern. Es gibt eine gemütliche Sitzecke, ein weißes Spielzelt, Holzmöbel und verschiedene Spielmaterialien. An den Wänden und an der Decke sind rechteckige Platten montiert.
Gruppenraum eines Kindergartens mit weißen, schall­absor­bier­enden Mineralfaserplatten an der Decke und vier beigen Akus­­­­­­­­tik­­pane­elen an den Wänden.
© M. Telsnig
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