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Sicherheit auf dem Dach: Wenn Schnee zur Gefahr wird

In den letzten Jahren haben veränderte klimatische Verhältnisse dazu geführt, dass häufig im Winter gar kein Schnee fällt. Kommt er dann doch, sind es ­besonders große Schneemengen in sehr kurzer Zeit.

Dächer und Gebäude sind für solche Lasten dann oft unterdimensioniert. Durch Aufbauten wie etwa Photovoltaikanlagen sind die Tragreserven für Schneelasten reduziert. Die Folge: Unfälle aufgrund von eingestürzten Dächern oder klassische Abstürze haben zugenommen.

Es sind die Gebäudeeigentümer – Privatpersonen oder Unternehmen –, die am Ende in der Pflicht stehen und Sorge tragen müssen, dass sich ihre ­Gebäude in einem sicheren und einwandfreien Zustand befinden. Neue Schneeräumkonzepte sind erforderlich, die diese veränderten Umstände berücksichtigen, Aufgaben und Verantwortung klar festlegen und für sichere Verkehrswege und Arbeitsplätze zum Schneeräumen sorgen. Um ­statische Überbean­spruchungen und den Einsturz zu vermeiden, muss der Schnee rechtzeitig entfernt werden.

Vorsicht bei Arbeiten auf dem Dach

Schneemassen stellen eine große Last für den Dachstuhl eines Hauses dar. Dieses Problem durch Abschaufeln in den Griff zu bekommen, birgt jedoch Gefahren für die auf dem Dach arbeitende Person. Insbesondere bei Steildächern besteht das erhöhte Risiko eines Absturzes, bei Flachdächern ist hingegen ein Durchbruch wahrscheinlicher.

Aufgrund der österreichischen Baugesetze und des Normenwerks für Dächer ist Schneeräumen nur bei Extremwetterlagen notwendig. Die Bauwerke sind sowohl von der Lastannahme als auch von der Gebäudestatik für überdurchschnittliche Schneemassen konzipiert. Sollten Wetterkapriolen dennoch ein Abschaufeln von Dächern notwendig machen, ist größte Vorsicht geboten. Um Unfälle zu vermeiden, empfiehlt die AUVA: „Hände weg vom Dach.“ Sollte ein Entfernen der Schneelasten notwendig werden, sind Spezialisten:Spezialistinnen heran­zuziehen. (rh)

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Tipps für mehr Sicherheit

Klären Sie unbedingt vorab die folgenden Fragen:

  • Welche Zusatzlasten treten auf und wie viele Schnee­räumer:innen können das Dach noch belasten?
  • Wo liegen Dacheinbauten und sind diese durchsturzsicher?
  • Gibt es Sicherungssysteme und wo sind sie zu finden?

Beim Betreten des Daches gilt

  • Dächer immer gesichert betreten (§ 87 BauV).
  • Das Dach nur mit Auffanggurt und angeseilt begehen.
  • Dacheinbauten und -aufbauten aus Kunststoff sind immer wie vollkommen offene Bereiche zu behandeln.
  • Steildächer sind aufgrund ihrer Geometrie für Abstürze prädestiniert.
  • Wenn Sicherungssysteme unter den Schneemassen nicht auffindbar sind, müssen Ersatzmaßnahmen getroffen werden, wie etwa Seile, die über das Gebäude zu spannen sind.
  • Alleinarbeit ist strengstens verboten.
  • Ist eine Person abgestürzt oder durchgebrochen und hängt sie in der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), muss sie unverzüglich geborgen werden. Beim längeren Hängen besteht ab etwa 10 –20 Minuten Lebensgefahr.
  • Gefahrenzonen im und rund um das Gebäude präventiv ab­sichern, damit im Falle eines Durchbruches oder bei herunterfallenden Schneemassen keine anderen Personen verletzt werden.
  • Die Schneeräumung ist rechtzeitig zu organisieren und zu veranlassen, denn die Feuerwehr ist nur in Notfällen zuständig!
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Zu Dachflächen zählen auch angrenzende, abgrenzende oder durchdringende Bauteile wie etwa Erker, Gaupen, Gesimse oder Dachrinnen, Aufzugsüberbauten, Lichtbänder oder Solaranlagen.
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