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Verhalten im Brandfall

Feuer, Hitze, dichte, giftige Rauchschwaden – ein Brand ist angesichts der Brandschadenstatistiken ein durchaus denkbares Szenario, das schwerwiegende Folgen für die Organisation selbst und für die beteiligten Menschen haben kann.

Wie die Brandschadenstatistik* zeigt, beliefen sich die monetären Schäden in Österreich im Jahr 2022 auf weit über 550 Millionen Euro. Insgesamt gab es in diesem Zeitraum 8.883 Brandschäden, Kleinschäden ausgenommen. Die Folgen von Brandschäden sind neben dem Verlust von materiellen Werten häufig auch der Verlust von Menschenleben und das damit in Verbindung stehende Leid für die Hinterbliebenen. Durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) werden Arbeitgeber:innen verpflichtet Vorkehrungen zu treffen, um die Entstehung eines Brandes und im Brandfall die Gefährdung der Arbeitnehmer:innen zu verhindern. Darüber hinaus ist es im Brandfall für jede involvierte Person wichtig, sich richtig zu verhalten.

Alarmieren, Retten, Löschen

Um ein Feuer zu melden, also zu alarmieren, gibt es mehrere Möglichkeiten, die von den Gegebenheiten vor Ort abhängig sind. Ein Brand kann beispielsweise telefonisch gemeldet werden (Wer? Wo? Was? Wie?). Wichtig ist, dass das Telefonat immer durch die Notfallzentrale beendet wird, denn so kann sichergestellt werden, dass die Einsatzkräfte alle erforderlichen Informationen haben. Ist eine Brandmelderzentrale im betreffenden Objekt vorhanden, wird die Alarmierung automatisch über einen Brandmelder erfolgen, aber auch die manuelle Auslösung über einen Druckknopfmelder ist möglich. In beiden Fällen sollte im Ernstfall aber zusätzlich auch die Einsatzzentrale der Feuerwehr telefonisch verständigt werden, um den Einsatzkräften genauere Informationen zu übermitteln.

Retten bedeutet keineswegs, dass sich Personen in einem brennenden Gebäude durch waghalsige Aktionen in Gefahr bringen. Mitarbeiter:innen haben üblicherweise weder die Ausrüstung noch die Ausbildung, um in verrauchten Gebäudeteilen nach Überlebenden zu suchen und diese zu bergen. Es gilt: „Selbstschutz geht immer vor Fremdschutz!“ Unter Retten ist vielmehr zu verstehen, die in unmittelbarer Umgebung des Brandes befindlichen Personen vor dem Brand zu warnen und sie zur Flucht zu bewegen bzw. sie gegebenenfalls bei der Flucht zu unterstützen.
Sind Alarmieren und Retten erfolgt und die involvierte Person sieht sich in der Lage, selbst einen Löschversuch zu unternehmen, kann mit Geräten der ersten Löschhilfe, wie zum Beispiel tragbare Feuerlöscher oder Feuerlöschdecken ein Löschversuch durchgeführt werden.

Panik vermeiden

Nicht nur am Arbeitsplatz, auch an einem unbekannten Ort, sollte man sich immer ausreichend über Fluchtmöglichkeiten informieren. Jedenfalls sollte das Verlassen einer Gefahrenstelle nicht überhastet, sondern geordnet erfolgen, um Panik zu vermeiden. Dabei ist ein Gebäude ruhig, aber zügig über die vorgesehenen Fluchtwege und Notausgänge zu verlassen und Personen sollen sich bei den festgelegten Sammelplätzen einfinden. Unbedingt sind die Anweisungen der Einsatzkräfte, aber auch beispielsweise der Brandschutzbeauftragten, der Brandschutzwarte oder der Evakuierungsbeauftragten Folge zu leisten. Im Ernstfall zählt jede Minute, daher dürfen keinesfalls Umwege gemacht werden, um etwa persönliche Sachen zu holen. Das Verhalten der Menschen in Gefahrensituationen ist unterschiedlich, die meisten Menschen reagieren ruhig und folgen den Anweisungen. Es gibt aber auch Personen, die sich in solchen Ausnahmesituationen irrational verhalten und unberechenbare Aktionen setzen. Die AUVA bietet regelmäßig Schulungsseminare an („Ausbildung zum:zur Evakuierungsbeauftragten / Evakuierungshelfer:in“), damit Personen, die im Ernstfall für eine Evakuierung zuständig sind, optimal vorbereitet werden.

Übungen ernst nehmen

Um diese Situationen zu trainieren, sind Brandalarm- und Räumungsübungen erforderlich. Sie sind auch wichtig, um festzustellen, ob ein in der Theorie ausgearbeiteter „Notfallplan“ in der Praxis funktionstauglich ist. Abläufe außerhalb der täglichen Routine können nur reibungslos verlaufen, wenn sie regelmäßig geübt werden. Auch die ordnungsgemäße Funktion von technischen Alarmeinrichtungen wie Lautsprechern oder Sirenen kann im Zuge von Brandalarm- und Räumungsübungen kontrolliert werden. Finden Evakuierungsübungen statt, so gilt es, daran teilzunehmen und jeden Alarm ernst zu nehmen! Erfahrungsgemäß werden insbesondere bei angekündigten Übungen immer wieder Personen angetroffen, die sich nicht beteiligen. Diesen Personen fehlen im Ernstfall nicht nur die praktischen Kenntnisse der Übungsinhalte, auch die Übung selbst kann nicht erfolgreich abgeschlossen werden, da nicht alle Personen das Objekt verlassen haben. Der beste Weg, wie sich eine Organisation vor Brandschäden schützen kann, ist die Einhaltung der für das Objekt bzw. die Organisation definierten präventiven Maßnahmen gemäß der Brandschutzordnung, sodass ein Brand erst gar nicht entstehen kann. (al)

Der Unterschied ­zwischen Evakuierung und Räumung lautÖNORM F 1000:

Evakuieren: Gebäuderäumung mit nachfolgenden organisa­torischen Maßnahmen, z.  B. Versorgung der Personen
Räumen: Menschen zum Ver­lassen von Gebäuden, Gebäudeteilen oder Gefahrenbereichen veranlassen und sie gegebenenfalls dabei unterstützen

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