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Aktuell: AUVA-Gütesiegel: Drei Jahre im Zeichen von Sicherheit und ­Gesundheit

Seit der Einführung des ­AUVA-Gütesiegels haben rund 160 Firmen die Auszeichnung ­„sicher und gesund arbeiten“ erhalten. Erste ­Anträge auf Ver­leihung oder zur Verlängerung des Gültigkeitszeitraumes auf weitere drei Jahre sind schon ein­gegangen.

Beim Forum Prävention im Mai 2022 wurde das AUVA-Gütesiegel nach einer Pilotphase, an der Unternehmen freiwillig teilnehmen konnten, vorgestellt. Die Auszeichnung geht an Betriebe, die sich mit Themen des Arbeitnehmer:innenschutzes vorbildlich auseinandersetzen und bereits entsprechende Maßnahmen umgesetzt haben. Mittlerweile haben rund 160 Unternehmen das Gütesiegel erhalten – sie sind alle online aufgelistet. Bei knapp 20 % der ausgezeichneten Unternehmen handelt es sich um Klein- und Mittelbetriebe, die durch AUVAsicher kostenlos arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreut werden.

Die ersten Anträge auf Verleihung oder zur Verlängerung des Gültigkeitszeitraumes auf weitere drei Jahre sind bereits eingegangen. Im Jahr 2025 können insgesamt 25 Unternehmen eine Wiederverleihung beantragen. Die ersten davon werden bei der kommenden Veranstaltung im Oktober 2025 ihre zweite Auszeichnung persönlich entgegennehmen können.

Der einfache Weg zum AUVA-Gütesiegel

Das AUVA-Gütesiegel ist für Unternehmen aller Größen und Branchen sowie für Vereine und andere Organisationen geeignet. Für die Einreichung bedarf es der Zustimmung und Unterstützung der Unternehmensleitung. Zudem muss für die AUVA deutlich erkennbar sein, dass das beantragende Unternehmen eine strukturierte, dokumentierte Herangehensweise an Themen des Arbeitnehmer:innenschutzes hat, und dass die Bemühungen des Unternehmens über die reine Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.

Interessierte Institutionen können schnell und einfach online die Bestandsaufnahme durchführen. Wird diese erfolgreich abgeschlossen, kann sie an die AUVA übermittelt werden und gilt somit als Beantragung einer Begutachtung für das Gütesiegel. Ein optionales, kostenloses Beratungsgespräch mit den Experten:Expertinnen der AUVA unterstützt sie dabei im Vorfeld.

Danach überzeugt sich die AUVA vor Ort und persönlich von den Bedingungen am Arbeitsplatz. Kriterien, die dabei besonders genau begutachtet werden, sind unter anderem die interne und externe Kommunikation, die Rechtskonformität, die Arbeitsplatzevaluierung und Gefährdungsbeurteilung oder der Umgang mit kritischen Ereignissen. Fällt die Begutachtung positiv aus, wird das AUVA-Gütesiegel verliehen. Es ist drei Jahre gültig und kann nach einer ­neuerlichen Begutachtung verlängert werden. (bp)


Das nächste Webinar ­findet am 7. 10. 2025 statt. bit.ly/4kSM2wI

Weitere Informationen zum AUVA-Gütelsiegel: auva.at/guetesiegel

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© welcomia / iStock