Zum Auftakt einer aktuellen Kampagne wird die Bevölkerung auf der Wiener Ringstraße durch mobile Pantomimen mit goldenem Helm zum Tragen von Schutzhelmen beim Rad- und Scooter-Fahren motiviert. Kaiser Franz Joseph, Kaiserin Sisi, Walzerkönig Johann Strauss und die Göttin der Weisheit, Pallas Athene, vermitteln das Motto der Kampagne: „Kluge Köpfe tragen Helm – egal wie alt sie sind.“
Ziel: Tragequote anheben
Wie KFV-Erhebungen zeigen, unterscheiden sich die Helmtragequoten je nach Fahrzeugtyp deutlich. Bei Motorrädern, für die das Nichttragen eines Helms in Österreich bereits seit 1984 strafbar ist, liegt die Helmtragequote derzeit bei fast 100 Prozent. Deutlich niedriger fällt sie bei anderen Fahrzeugen aus: Bei E-Bikes beträgt die Helmtragequote aktuell 67 Prozent und bei E-Scootern sogar nur 10 Prozent. Ab 1. Mai gilt nun die neue Helmpflicht bei E-Bikes bis zum 14. Geburtstag, bei E-Scootern bis 16 Jahre. Eine Helmpflicht für alle wurde nicht gesetzlich verankert, obwohl Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Nutzenden mittlerweile klar eine altersunabhängige Helmpflicht befürwortet. Dr. med. Rebana Scherzer vom AUVA-Traumazentrum Wien – Standort Meidling spricht sich gemeinsam mit dem KFV ganz klar für das Tragen von Schutzhelmen in allen Altersgruppen aus: „Schädel-Hirn-Verletzungen zählen zu den häufigsten Todesursachen nach Unfällen. In anderen Fällen sind die Verletzungen so gravierend, dass es trotz modernster notfall- und intensivmedizinischer Versorgung zu schweren Langzeitfolgen für die Betroffenen kommt.“ (rh)
36. StVO-Novelle: Das Wichtigste auf einen Blick
Neu ab 1. Mai 2026!
- Helmpflicht bei E-Bikes bis zum 14. Geburtstag
- Helmpflicht bei E-Scootern bis zum 16. Geburtstag
- E-Scooter müssen mit Blinker und Klingel ausgestattet sein.
- Promillegrenze bei E-Scootern sinkt auf 0,5 º/₀₀ (E-Bikes und Fahrräder weiterhin 0,8 º/₀₀)
- Automatisierte Zufahrtskontrollen (z. B. in Innenstadt-Zonen) – betrifft nur mehrspurige Fahrzeuge, Kamera-Überwachung muss zweifach gekennzeichnet sein
Neu ab 1. Oktober 2026:
Bei allen „E-Mopeds“ gelten künftig die gleichen Regeln wie bei leistungsstärkeren Mopeds, auch wenn sie nur 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und nicht mehr als 250 Watt Nenndauerleistung haben:
- Benützungspflicht der Fahrbahn
- statt der Radinfrastruktur
- Führerschein erforderlich (mindestens Klasse AM bzw. A- oder B-Führerschein)
- Altersunabhängige Helmpflicht
- Kennzeichen, Zulassung und Versicherung notwendig
- Promillegrenze sinkt von 0,8 auf 0,5 º/₀₀
Detaillierte Info zur 36. StVO-Novelle finden Sie unter: parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/I/411




