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Berufskrankheit Gefahrstoff Asbest: Warum Nachsorge zählt

Asbest zählt seit Jahrzehnten zu den relevantesten Gefahrenstoffen in Österreich. Zwischen 1950 und 1990 wurden jährlich rund 30.000 bis 40.000 Tonnen Asbest verarbeitet.

Asbest, vor allem Chrysotil (Weißasbest), wurde breit eingesetzt, etwa in Dach- und Fassadenplatten, Bodenbelägen, Isolierungen und Brandschutzmaterialien. Obwohl Asbest seit 1990 verboten ist, treten asbestbedingte Erkrankungen weiterhin auf. Der Grund sind sehr lange Latenzzeiten von oft etwas mehr als 40 Jahren.

Welche Krankheitsbilder treten auf?

Asbestbedingte Berufskrankheiten sind in Österreich weiterhin relevant. Besonders schwerwiegend ist das bösartige Mesotheliom (Tumor des Brust- oder Bauchfells), das fast ausschließlich durch Asbest verursacht wird. Daneben treten weniger schwere, aber chronische Erkrankungen der Lunge wie die Asbestose auf, die zu eine Vernarbung der Lunge mit Atemnot und eingeschränkter Belastbarkeit führt. Weitere asbestbedingte Erkrankungen sind der Lungenkrebs durch Asbest, der Kehlkopfkrebs und der Eierstockkrebs.

Eine ursächliche Heilung gibt es nicht. Die Behandlung zielt auf Symptomlinderung, Verlangsamung des Krankheitsverlaufs und Vermeidung von Komplikationen ab. Dazu gehören Atemtherapie, bronchienerweiternde Medikamente und Sauerstoff bei Atemnot. Beim malignen Mesotheliom sind die Heilungschancen sehr schlecht.

Meldepflicht für Unternehmen

Trotz gesetzlicher Meldepflicht werden asbestbedingte Erkrankungen in Österreich nicht ausreichend gemeldet. Studien zeigen, dass nur ein Teil der Mesotheliomfälle als Berufskrankheit anerkannt wird, obwohl jeder Fall als Verdachtsfall gilt.

Seit 2004 besteht ein Nachsorgepro­gramm für ehemals Asbest-exponierte Personen. Dieses umfasst regelmäßige Lungenuntersuchungen, Lungen­funktions­tests, psychosoziale Betreuung und medizinische Beratung zur Früherkennung. Rund 100.000 Menschen gelten derzeit als potenziell ge­­­fährdet.

Gibt es Möglichkeiten vorzusorgen?

Ziel aller Maßnahmen ist es, die Asbestbelastung so gering wie möglich zu halten. Wichtige Grundsätze sind:

  • Vermeidung von Staubfreisetzung
  • Einsatz geeigneter Schutzmaßnahmen und Absaugungen
  • fachgerechte Entsorgung in gekennzeichneten Behältern
  • Dekontamination der Beschäftigten
  • Verbot stauberzeugender Arbeitsmethoden (z. B. Trennscheiben)
  • sofortiger Arbeitsstopp bei Grenzwertüberschreitungen

Seit Ende 2025 gilt ein deutlich gesenkter Grenzwert von 10.000 Fasern / m³ Luft. Sanierungs- und Abbrucharbeiten dürfen nur noch von zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden.

Die Asbestproblematik ist in Österreich keineswegs abgeschlossen. Aufgrund der langen Latenzzeiten werden asbestbedingte Erkrankungen auch in den kommenden Jahrzehnten auftreten. Konsequente Prävention, bessere Meldedisziplin und eine strukturierte Nachsorge sind entscheidend, um Betroffene frühzeitig zu erkennen und bestmöglich zu betreuen. (go / vs)

AUVA-Blog zum Thema Asbest auva.at/blog/asbest

Merkblatt M.plus 267: Richtiger Umgang mit Asbest bit.ly/4dwWdoO

Seminar: Fachkundiger Umgang mit Asbest bit.ly/4nGiFAr

Folder zum Asbestnachsorgeprogramm bit.ly/3Sa4sQH

In den folgenden Ausgaben des Magazins ALLE!ACHTUNG! werden die häufigsten ­Berufskrankheiten (lt. Berufskrankheiten-Moderni­sierungs-Gesetz [BGBl. I Nr. 18 / 2024]) beschrieben und erklärt, ebenso die Vorgangs­weise bei der Meldung und notwen­dige ­Präventionsmaßnahmen.

Foto: Eine Person trägt vollständige Schutzkleidung und entsorgt asbesthaltiges Material in einem Container. Die Aufnahme verdeutlicht fachgerechten Umgang mit Gefahrstoffen sowie konsequente Einhaltung von Sicherheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen.
Die Exposition soll nach Möglichkeit vermieden werden.
© R. Reichhart