Durch die berufliche Tätigkeit verursachte Hauterkrankungen sind in vielen Fällen durch präventive Maßnahmen am Arbeitsplatz einfach zu verhindern. Der betrieblichen Gesundheitsvorsorge kommt daher bei der Hautgesundheit ein großer Stellenwert zu. Allem voran steht eine umfassende Beratung der Arbeitnehmer:innen. Arbeitgebende müssen laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz prüfen, ob berufliche Tätigkeiten die Haut belasten, und entsprechende Schutzmaßnahmen setzen. Diese umfassen technische Maßnahmen wie etwa Abschirmungen oder Abdeckungen an Arbeitsplätzen, um Kontakt zu hautreizenden Stoffen oder Feuchtigkeit zu verhindern. Zu organisatorischen Maßnahmen gehören die Arbeitsplatzrotation oder Arbeitszeitbegrenzungen. Die Mitarbeiter:innen sollten regelmäßig bezüglich der hautbelastenden Tätigkeiten und der daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Ein Hautschutzplan sollte erstellt werden.
Hautschutzplan hilft
Ein Hautschutzplan umfasst alle für ein sicheres und gesundes Arbeiten notwendigen Schutzmaßnahmen betreffend Haut, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung oder auch das 3-Säulen-Modell bezüglich Hautmittel. Bei der persönlichen Schutzausrüstung dienen bei hautbelastenden Tätigkeiten Schutzkleidung und Schutzhandschuhe als erste wichtige Maßnahme. Es hat sich neben dem Tragen geeigneter Schutzhandschuhe das 3-Säulen-Modell bewährt, das drei verschiedene Hautmittel inkludiert. Diese haben unter anderem durch ihre unterschiedlichen Inhaltsstoffe auch unterschiedliche Wirkungen und daher auch unterschiedliche Anwendungszeitpunkte (siehe Kasten rechts). Wer Hautprobleme bemerkt, sollte frühzeitig handeln.
Keine Angst vor einer Meldung
Ärzte:Ärztinnen und Arbeitgeber:innen müssen den Verdacht auf eine Berufskrankheit melden. Wenn eine Hauterkrankung als Berufskrankheit gemeldet wird, greift in Österreich das „Osnabrücker Modell“: Es setzt auf ambulante Behandlung, Schulung und Reha – damit Betroffene im Beruf bleiben können. Frühzeitige Hilfe kann vehindern, dass man den Beruf aufgeben muss. Die Sorge vor einer Berufskrankheiten-Meldung, die Betroffene oder Arbeitgeber:innen haben, ist unbegründet, denn im Vordergrund stehen nicht Schuldzuweisungen, sondern konkrete Problemlösungen für die Betroffenen.
Es handelt sich beim „Verfahren Haut“ um ein umfassendes, interdisziplinäres Angebot der AUVA, das unbedingt in Anspruch genommen werden sollte, um wieder gesund arbeiten zu können. (cd)
3-Säulen-Modell
- Schutz: Hautschutzcremen vor der Arbeit stärken die Haut, ersetzen aber keine Schutzhandschuhe.
- Reinigung: Möglichst sanfte Reinigungsmittel sollten je nach Grad der Verschmutzung benutzt werden.
- Pflege: Pflegecremen nach der Arbeit helfen der Haut bei der Regeneration der gestörten Hautbarriere durch die hautbelastende Tätigkeit.
AUVA Blog „Prävention – Sicheres Wissen“
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Publikationen „Gesunde Haut“
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