Forstwirtschaftliche Arbeiten bergen besondere Unfallgefahren. 2024 erlitten 1.264 AUVA- bzw. SVS-Versicherte Arbeitsunfälle bei Forstarbeiten. Maschinen wie Forwarder (Rückezug), Krananhänger und forstliche Seilbringungsanlagen ermöglichen eine effiziente Holzernte gegebenenfalls auch in schwierigem Gelände. In den neuen Betriebsordnungen der AUVA werden gesetzliche und normative Anforderungen sowie die Arbeitspraxis gemäß der aktuellen Lehrmeinung in Richtlinien für den sicheren Betrieb dieser Maschinen und für die Zusammenarbeit aller Beteiligten zusammengeführt. Um einen Konsens zwischen Wirtschaftstreibenden, Lehreinrichtungen, Behörden und Unfallversicherungen herzustellen, wurden die Betriebsordnungen in einer breit gefächerten Experten-:Expertinnengruppe ausgearbeitet.
Sicherheit beginnt bei der Vorbereitung
Vor Arbeitsbeginn müssen Arbeitgeber:innen den Arbeitseinsatz sorgfältig planen, die Gefahren ermitteln sowie Maßnahmen zur Gefahrenverfügung festlegen. Alle Mitarbeitenden werden regelmäßig unterwiesen – in Sprache und Form, die sie sicher verstehen. Der gesamte räumliche Bereich der Forstarbeiten ist als forstliches Sperrgebiet zu kennzeichnen. Als Vorbereitung auf den Notfall müssen Erste-Hilfe-Ausrüstung und eine Notfallplanung vorhanden sein.
Für Forstarbeiten gehören Helm, Gehörschutz, Handschuhe, feste Schuhe und gut sichtbare Kleidung zur Grundausstattung. Beim Einsatz der Motorsäge kommen Schnittschutz- und Gesichtsschutz hinzu.
Schwenk- und Arbeitsbereiche von Rückemaschinen, gespannte oder bewegte Seile an Seilbringungsanlagen sowie bewegte Lasten erzeugen Gefahrenbereiche, in denen sich niemand aufhalten darf.
Kommunikation ist entscheidend
Sprechfunk, klare Kommandos oder festgelegte Handzeichen verhindern Missverständnisse. Unklare Kommandos müssen zu einem Arbeitsstopp führen.
Bei der Tragrückung sind vor allem eine sichere und angepasste Fahrweise, Standsicherheit bei Ladevorgängen und korrekte Ladungssicherung wichtig. Bei Seilbringungsanlagen sind unter anderem korrekt gespannte Tragseile, ausreichend dimensionierte Ankerbäume, sichere Anschlagmittel und regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen maßgeblich; zudem ist nach jeder Neuaufstellung und zu jedem Arbeitsbeginn eine Prüffahrt durchzuführen.
Abbruchkriterien und Störungsbehebung
Klare Exitkriterien führen zu einer sofortigen Unterbrechung der Arbeiten. Wartungsarbeiten und Störungsbehebungen sind gemäß Betriebsanleitung der Maschine und mit besonderer Vorsicht auszuführen.
Alle Seile, Ketten, Rollen, Winden und Maschinen müssen mindestens einmal jährlich von fachkundigen Personen überprüft werden.
Rückemaschinen oder Seilbringungsanlagen sind maßgeblich für eine effiziente Holzerntearbeit in Österreichs Wäldern. Die in den Betriebsordnungen festgehaltenen Anforderungen und Verhaltensregeln sollen ihren Einsatz zugleich sicher gestalten. (geo)
AUVA Merkblatt M.plus 523 Betriebsordnung Holzrückung mit Forwarder und Krananhänger bit.ly/417pikN
AUVA-Merkblatt M.plus 521 Betriebsordnung Forstliche Seilbringungsanlagen bit.ly/4teuJdE
Blog mit Thema Forst bit.ly/4mbMSGU




