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Hoch hinaus

Dachrinnen reinigen, Fenster streichen oder Obst pflücken –­ im Herbst gibt es in Haus, Wohnung und Garten oft eine ­Vielzahl an Tätigkeiten, die den Einsatz von Leitern ­erforderlich machen können.

Schon bei der Planung und Arbeitsvorbereitung ist zu beachten, dass die Arbeit mit Leitern ein hohes und meist auf den ersten Blick unterschätztes Unfallrisiko birgt. Daher sollte überlegt werden, ob für manche Arbeiten, die nur alle paar Jahre erforderlich sind – wie etwa das Reinigen der Dachrinne oder das Streichen von Fenstern – entweder Professionisten engagiert oder andere Arbeitsmittel eingesetzt werden.
Leitern werden sowohl im betrieblichen als auch im privaten Alltag dazu genutzt, in der Höhe zu arbeiten oder einen Höhenunterschied zu überwinden. Je nach Bauart der Leiter ist auch die Unfallhäufigkeit eine andere: So sind es nach Angaben des Arbeitsinspektorates bei Stehleitern 62 Prozent der Unfälle, bei Anlegeleitern 30 Prozent, bei fest verlegten Leitern fünf Prozent und bei Ausziehleitern lediglich zwei Prozent. Insgesamt verunfallen etwa 3.000 Menschen pro Jahr durch einen Sturz von oder mit einer Leiter oder durch das Benutzen einer schadhaften Leiter. Das verursacht circa 138.000 Krankenstandstage und Gesamtkosten von 138 Millionen Euro. Knapp die Hälfte aller Unfälle passiert aus einer Höhe von einem Meter, die wenigsten Menschen stürzen aus mehr als drei Metern Höhe ab.  

Sicherer Stand

Wie aus Unfallstatistiken hervorgeht, sind es meist die falschen Leitern, die zu Unfällen führen: Sie sind zu kurz oder können nicht standsicher aufgestellt werden. Daher ist das oberste Gebot, Leitern immer standsicher und auf tragfähigen Untergründen aufzustellen, das heißt eben, waagerecht, unbeweglich und keinesfalls rutschig. Anlegeleitern müssen zudem im passenden Winkel stehen, am besten an festen Flächen, wie zum Beispiel Hausmauern. Auf das „Gehen“ mit Stehleitern – das sind beidseitig besteigbare Sprossenleitern – soll auf jeden Fall verzichtet werden. Im beruflichen Umfeld ist es ohnehin nicht zulässig, weil dadurch grundlegende Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes verletzt werden. Wenn eine Leiter neu positioniert werden soll, so gilt: Absteigen, neuerlich standsicher aufstellen und erst dann wieder hochklettern. Dass Leitern nicht zur Überbrückung benutzt werden dürfen und keinesfalls gar eigene „Konstruktionen“ gebaut werden dürfen, wie zum Beispiel das Verbinden von Leitern damit man beim Fensterputzen höher hinauf kann, sollte wohl selbstverständlich sein, denn damit wird das Unfallrisiko deutlich erhöht. Achten Sie daher darauf,  dass die Leiter für das geplante Projekt lang genug ist.

Nicht nur die Leiter macht es aus

Zum sicheren Arbeiten mit und auf Leitern gehört auch die passende Bekleidung. Vor allem das richtige Schuhwerk entscheidet, wie trittsicher man unterwegs ist und wie gut der Halt auf schmalen Sprossen ist. Schließlich ist auf das eigene Verhalten zu achten: Wer sich etwa zu weit hinauslehnt, kann rasch das Gleichgewicht verlieren und schließlich ist es nicht ratsam, mit „vollen Händen“ und schwerer Last auf eine Leiter zu klettern. Der Schwerpunkt der Person muss immer innerhalb der Holme liegen, anderenfalls ist die Leiter zu versetzen. Beim Aufstieg auf eine Leiter sowie beim Heruntersteigen ist aus Sicherheitsgründen das Gesicht der Leiter zuzuwenden.
Fenster und Türen im Arbeitsbereich sollten vor dem Aufstellen der Leiter verriegelt werden. Falls die Leiter auf Verkehrswegen steht, muss sie durch Absperrungen, Warntafeln und Ähnliches gesichert werden. Nicht zu vernachlässigen sind auch die Witterungsbedingungen, denn das Arbeiten im Freien kann etwa bei Regen auch dazu führen, dass die Trittsicherheit beeinträchtigt ist oder der vermeintlich stabile Untergrund dann doch rutschig wird. Insgesamt sollen Leitern vorzugsweise für kurzfristige Arbeiten verwendet werden. Sind längerfristige Arbeiten geplant, empfehlen sich zum Beispiel Gerüste oder Hubarbeitsbühnen.

Lagerung, Wartung und Reparaturen

Vor dem Gebrauch einer Leiter ist jedenfalls zu klären, ob sich die Leiter für das geplante Vorhaben eignet. Zudem soll geprüft werden, ob die Leiter beschädigt oder verunreinigt ist, denn Schmutz oder Öl können ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Bei der Lagerung sind Leitern vor mechanischer Beschädigung und vor aggressiven Stoffen wie zum Beispiel Säuren zu schützen. Holzleitern sollen auch nicht in warmen und trockenen Räumen wie etwa Heizräumen gelagert werden, weil dort das Holz austrocknen kann.
Für Leitern, die im betrieblichen Umfeld eingesetzt werden, gibt es klare Vorschriften: Auf Leitern, ausgenommen Dachleitern, sind aufgenagelte Stangen, Bretter oder Latten als Sprossen oder Stufen nicht zulässig. Es ist untersagt, Leitern durch Befestigen von Latten an den Holmen zu verlängern. Eine Reparatur von Leitern kann nur durch fachkundige Personen erfolgen. Nagelungen sind grundsätzlich verboten.
Wie Leitern beschaffen sein müssen, geht aus der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) und der ÖNORM EN 131 hervor. Leitern haben keine CE-Kennzeichnung, aus Sicherheitsgründen sollten nur den ÖNORMEN EN 131-1, 131-2, 131-3 sowie ÖNORM EN 1501 und Z 1510 entsprechende Leitern verwendet werden.

Facts & Figures

Unfallhäufigkeit NACH LEITER-BAUART

  • 62 %    Stehleitern
  • 30 %    Anlegeleitern    
  • 5 %    fest verlegte Leitern 
  • 2 %    Ausziehleitern

Unfälle/JAHR

3.000 Menschen pro Jahr verunfallen durch einen Sturz von oder mit einer Leiter oder durch das Benutzen einer schad­haften Leiter.

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© talitha_it/istock