Die Unfallzahlen der AUVA zeigen: Stürze mit dem Tretroller am Schulweg sind keine Seltenheit. Abhilfe schafft die notwendige Übung und die richtige Ausrüstung.
Übung macht den Meister
Bevor Kinder eigenständig mit dem Tretroller im Straßenverkehr unterwegs sind – erlaubt ist das ab acht Jahren – sollten sie das Rollerfahren sicher beherrschen. Am besten wird abseits vom Straßenverkehr, etwa auf Spielplätzen, ruhigen Wegen oder im Park, geübt. Auch die Verkehrsregeln und das richtige Verhalten im Straßenverkehr müssen sitzen. Denn der Schulweg mit dem Tretroller birgt andere Herausforderungen als der Schulweg zu Fuß. Gemeinsam mit den Eltern den Schulweg abzufahren, mögliche Gefahrenstellen zu besprechen und klare Regeln aufzustellen gibt Sicherheit und reduziert das Unfallrisiko.
Workshop „Sicheres Rollern“
AUVA und KFV haben den Workshop „Sicheres Rollern“ für Volksschulen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland ins Leben gerufen. Hier lernen die Kinder nicht nur, wo sie mit dem Tretroller im Straßenverkehr unterwegs sein dürfen, welche Regeln gelten und wie sie sie sich richtig verhalten – auch die häufigsten Unfallursachen und wie man sie vermeidet stehen auf dem Programm. Natürlich darf das Thema Schutzausrüstung nicht fehlen, wie der passende Fahrradhelm oder Reflektoren.
Mit Spaß und Praxis zu mehr Sicherheit
Im praktischen Teil des Workshops schwingen sich die Kinder selbst auf den Tretroller – direkt am Schulgelände werden Brems- und Fahrtechniken geübt. Besonders wichtig: das richtige Verhalten beim Überqueren der Straße, das Rollen mit angepasster Geschwindigkeit, das Erkennen und Bewältigen von Gefahren und Hindernissen am Gehweg sowie das rücksichtsvolle Fahren gegenüber Fußgängern:Fußgängerinnen. Im Anschluss geht es hinaus in die Verkehrsrealität: Gemeinsam mit der Polizei werden im Umfeld der Volksschule das Überqueren von Straßen, das sichere Anhalten vor der Überquerung und das richtige Verhalten am Gehsteig trainiert. (jw)
Regeln im Straßenverkehr
Alleine dürfen Kinder ab 8 Jahren im Straßenverkehr (gilt auch für den Schulweg) mit dem Tretroller unterwegs sein. Sind sie jünger, muss eine Begleitperson von zumindest 16 Jahren dabei sein.
Gefahren werden darf prinzipiell dort, wo auch Fußgänger:innen unterwegs sind. Erlaubt sind Gehwege, Fußgängerzonen, (kombinierte) Geh- und Radwege, Wohnstraßen, Begegnungszonen und Schulstraßen.
Nicht erlaubt sind Radwege, Radfahr- und Mehrzweckstreifen sowie das Rollen auf Fahrbahnen.
Halt vor jeder Fahrbahnüberquerung! D. h. langsam zur Überquerungsstelle hin rollen und rechtzeitig beim Gehsteigrand stoppen und schauen. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, bei der Überquerung den Tretroller zu schieben.
Kontakt und Anmeldung Workshop „Sicheres Rollern“ für Volksschulen: kfv-aktionen.at/sicheres-rollern
Die Elternbroschüre „Sicher mit dem Tretroller zur Schule“ kann von Volksschulen und Elternvereinen bei der AUVA kostenfrei bezogen werden: auva.at/sicherlernen