Kindergärten sollen sichere Räume sowohl für Kinder als auch für Beschäftigte sein. Dennoch kann es Gefahren geben – von Stolperfallen über Mängel am Treppengeländer bis hin zu verstellten Fluchtwegen oder einer schlechten Raumakustik. Um diese Gefahren leichter ausfindig machen zu können, hat die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) den „Leitfaden für Sicherheit und Gesundheit in elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen“ entwickelt.
Modularer Aufbau für einfache Anwendung
Der Leitfaden basiert auf österreichischen Gesetzen, Verordnungen, Normen und Richtlinien und bietet praxisnahe Unterstützung für die Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Sein modularer Aufbau ermöglicht eine flexible Anwendung. Allgemeine Themen, wie Absturzsicherung, Fenster und Verglasungen, Fußböden und Wände, Hautschutz, Erste Hilfe, Lärmprävention oder Brandschutz, sind an den Anfang gestellt und können raumübergreifend angewendet werden. Danach folgen die spezifischen Anforderungen an diverse Räume, wie Gruppen-, Bewegungs-, Sanitär-, Werk-, Wasch- oder Lagerräume sowie Garderobe, Küche und Außenanlagen.
Die Aufbereitung der Themen ist in Checklistenform gestaltet: Jede Frage sollte idealerweise mit „Ja“ beantwortet werden. Ein „Nein“ zeigt Handlungsbedarf – so wird Sicherheit systematisch überprüfbar. Ergänzend steht ein Erhebungsblatt zur Verfügung, um die notwendigen Schritte zur Beseitigung der Gefahrenquellen zu dokumentieren und die Umsetzung strukturiert zu planen.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit empfohlen
Die Einbeziehung aller Beschäftigten im Kindergarten sowie die Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmediziner:in ist zu empfehlen. Bei Bedarf können auch Präventivfachkräfte der AUVA beigezogen werden. Denn Sicherheit ist Teamarbeit. Nur durch konsequente Vorsorge lassen sich Unfälle verhindern und die Gesundheit aller Beteiligten kann geschützt werden. Insofern ist der AUVA-Leitfaden ein Werkzeug für gelebte Sicherheit im Kindergartenalltag. (ir)
Der Leitfaden ist bestellbar unter: auva.at/praevention/medien-und-publikationen/publikationen
Tipps für die Praxis
- An Treppenläufen ist zusätzlich zum Handlauf für Erwachsene auch einer in Kinderhöhe erforderlich.
- Kontrastierende Kennzeichnungen von Glasflächen, z. B. an Ganzglastüren oder Glaswänden, sind sowohl in Erwachsenen- als auch in Kinderhöhe anzubringen.
- Die Konstruktion eines Geländers darf nicht zum (Über-)Klettern verleiten. Insbesondere bei Horizontalstäben sind konstruktive Vorkehrungen zu treffen, damit keine Aufstiegshilfe entsteht.
- Lärmpräventiv wirkt sowohl das Ausstatten eines Raumes mit schallabsorbierenden Paneelen als auch das Anbringen von Filzgleitern an Sesseln oder Holzladen.




