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Persönliche Schutzausrüstung: Prüfpflicht kann Leben retten

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist ein nicht mehr wegzudenkender Teil der Arbeitswelt, speziell im Bereich des Arbeitnehmer:innenschutzes. In bestimmten Fällen muss sie wiederkehrend geprüft werden.

Auch wenn die Arbeitgeber:innen angehalten sind, technische und organisatorische Lösungen so weit wie möglich auszureizen, führt am Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung am Arbeitsplatz oft kein Weg vorbei. Bestimmte berufliche Tätigkeiten können aufgrund möglicher Gefahrenquellen nicht ohne entsprechende Ausrüstung durchgeführt werden.

Ein wichtiger Aspekt ist die wiederkehrende Prüfpflicht, die für bestimmte PSA-Gruppen laut Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) vorgeschrieben ist. Dies betrifft vor allem PSA gegen Absturz, Ertrinken und Versinken, aber auch Atemschutz. Doch in der ­Praxis werden oft Prüfintervalle nicht eingehalten oder die Dokumentation wird nicht korrekt durchgeführt. Hier können smarte Systeme (meist kostenpflichtig) eine wertvolle Unterstützung sein. Sie haben den Vorteil, dass sie den:die Anwender:in zeitgerecht erinnern, außerdem ist die Möglichkeit der Prüfinhalte und Dokumentation oft schon integriert.

Suche nach fachkundiger Person

Eine fachkundige Person muss die wiederkehrende Prüfung durchführen, doch sind aktuell in Österreich noch keine konkreten Vorgaben vorhanden, wer dafür geeignet ist, daher wird auf die PSA-V verwiesen. Ausbildungsinhalt und -dauer sind nicht definiert und das führt in der Praxis häufig zu Missverständnissen. Grundsätzlich sollte bei der Ausbildung darauf geachtet werden, dass diese in Anlehnung an Deutschland, wo es klare Regeln gibt, zumindest zwei Tage dauern sollte. Hier werden unterschiedliche Inhalte, wie Auswahl, Prüfinhalte, aber auch Grundlagen zum Thema PSA gegen Absturz, abgedeckt und mit einer Prüfung abgeschlossen. Bei einigen Anbietern:Anbieterinnen ist die Gültigkeit der Ausbildung zeitlich begrenzt, so ist etwa ein Refresher alle fünf Jahre vorgesehen, und einige Ausbildungen sind unbegrenzt gültig. Der wichtigste Aspekt bleibt, dass die PSA beurteilt werden kann und sie ausgeschieden wird, wenn sie, auch im Zweifelsfall, den Vorgaben nicht mehr entspricht. Momentan wird an einer österreichweiten Richtlinie gearbeitet, die eine Ausbildung von Fachkundigen für PSA gegen Absturz harmonisieren soll.

Externe Prüfung möglich

Jedem:jeder Arbeitgeber:in steht frei, wie er:sie dieses Thema angeht. Er:sie kann die wiederkehrende Prüfung der PSA auch auslagern und externe Firmen, wie zum Beispiel die Sicherheitstechnische Prüfstelle (STP) der AUVA, damit beauftragen. Wichtig ist nur, dass die wiederkehrende Überprüfung durchgeführt wird und nur persönliche Schutzausrüstung, die in Ordnung ist, benutzt wird. Zusätzlich sollten die Mitarbeiter:innen darauf hingewiesen werden, dass vor jeder Verwendung eine kurze Sichtprüfung von ihnen selbst durchzuführen ist und sie ebenfalls ein Auge darauf haben sollten, ob ihre PSA überprüft wurde und den Vorgaben entspricht. (dk)

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© Kadmy / AdobeStock