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PSA: Funktions­prüfung bei Gehörschutz

Bei angepasstem Gehörschutz, sogenannten ­Otoplastiken, muss vor der Verwendung als Gehörschutz gegen gehörgefährdenden Lärm durch eine Funktionsprüfung kontrolliert werden, ob die ­erforderliche Schalldämmung erreicht wird.

Solange noch keine erfolgreiche Funktionskontrolle durchgeführt wurde, handelt es sich um keine persönliche Schutzausrüstung gemäß den gesetzlichen Anforderungen, und das Produkt darf am Arbeitsplatz als Gehörschutz nicht verwendet werden!

Angepasster Gehörschutz hat sich in vielen Firmen als Schutz vor gehörgefährdendem Lärm etabliert. Er ist bei vielen Arbeitnehmern:Arbeitnehmerinnen aufgrund der guten Passform und des hohen Tragekomforts beliebt. Durch die individuelle Anfertigung kann es vorkommen, dass auch bei richtiger Verwendung zwischen dem angepassten Gehörschutz und dem Ohrkanal Leckagen auftreten – das betrifft etwa fünf Prozent aller Otoplastiken. Um solche Leckagen zur erkennen und eine gute Wirksamkeit sicherzustellen, muss die Passform durch eine sogenannte Funktionsprüfung beim:bei der jeweiligen Arbeitnehmer:in kontrolliert werden. Bei einer Funktionsprüfung wird mit einem einfachen Test überprüft, ob ein Produkt die vorgesehenen Anforderungen an die Schalldämmung erfüllt.

Zur Durchführung einer Funktionsprüfung bei Erhalt jedes gemäß EN 352 zertifizierten angepassten Gehörschutzes ist das herstellende Unternehmen gemäß gesetzlich-normativer Vorgaben verpflichtet. Üblicherweise erfolgt die Funktionsprüfung durch eine Audiometrie, also einen Hörtest, mit und ohne Verwendung des angepassten Gehörschutzes. Durch die Differenz der Hörschwellen mit und ohne Gehörschutz kann die tatsächliche Schalldämmung ermittelt werden. Diese Werte müssen sich innerhalb einer gewissen Toleranz um die Sollwerte befinden, um den jeweiligen angepassten Gehörschutz als geeignet zur Verwendung als persönliche Schutzausrüstung beurteilen zu können.

Sollte das herstellende Unternehmen oder der:die Lieferant:in nicht von sich aus die Funktionsprüfung proaktiv anbieten, wird unbedingt empfohlen, die Durchführung der Funktionskontrolle einzufordern. Teilweise bekommen Kunden:Kundinnen den fertigen angepassten Gehörschutz einfach per Post zugeschickt, ohne dass die Funktionsprüfung durchgeführt wird.

Schlechte Dämmwerte können auch auf mangelhaftes Einsetzen der Otoplastiken zurückzuführen sein. Die Aussage, dass angepasster Gehörschutz nicht falsch angewendet werden kann, teilen Fachexperten:-expertinnen nicht. Falls sich zum Beispiel die gefühlte Lautstärke zwischen rechtem und linkem Ohr wahrnehmbar unterscheidet, ist das ein Hinweis auf eine mangelhafte Schalldämmung. In der Bedienungsanleitung des jeweiligen Produktes ist das richtige Einsetzen der Otoplastiken angegeben. Wichtig sind eine sorgfältige Unterweisung und das mehrmalige Üben des richtigen Einsetzens als Grundlage für die korrekte Verwendung. Bei einer erfolgreichen Funktionsprüfung mittels Audiometrie kann bestätigt werden, dass der angepasste Gehörschutz die erforderliche Schalldämmung erreicht und der:die Arbeitnehmer:in diesen auch richtig einsetzen kann. (wp)

Typische Fehler beim Einsetzen von angepasstem Gehörschutz sind:

  • Otoplastik wird nicht aus­reichend tief eingesetzt
  • Verdrehen der Otoplastik
  • Verwechslung von rechter und linker Otoplastik (rechte Otoplastik ist rot gekennzeichnet)
Ein Mann mit Brille trägt einen individuell angepassten In-Ear-Hörschutz. Er befindet sich in einem schallgedämmten Raum mit speziellen Akustikelementen an den Wänden zur Geräuschmessung.
© W. Posseth/AUVA