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Schutzausrüstung: Arbeiten mit der Kettensäge

Wenn mit Kettensägen gearbeitet werden muss, besteht immer das Risiko von Verletzungen. Die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung wird empfohlen. Die Sicherheitstechnische Prüfstelle (STP) der AUVA bietet dafür Prüfungen an.

Bei der Arbeit mit Kettensägen besteht immer ein Verletzungsrisiko. Ursachen sind meist falsche Handhabung oder ein unerwartetes Ereignis. Die Kettensäge wird infolge leider nicht so schnell abgebremst, wenn der Bedienhebel – etwa bei einer Panikreaktion – losgelassen wird. Häufig sind bei Unfällen die Beine von gefährlichen Verletzungen betroffen, denn Kettensägen hinterlassen keinen „geraden“ Schnitt wie von einem Messer, sondern einen „ausgefransten“ Schnitt, der schlechter verheilt.

Fasern als „Bremsschutz“

Aus diesem Grund sollte persönliche Schutzausrüstung (PSA) verwendet werden, die speziell für diesen Zweck entworfen wurde: der sogenannte Kettensägenschnittschutz oder Schnittschutz gegen handgeführte Kettensägen. Diese Schutzkleidung, wie Hosen, Garmaschen, Jacken, Handschuhe und Schuhe, soll verhindern, dass die Kettensäge bis zum Körper durchdringt. Das Material besteht aus mehreren Lagen spezieller Fasern, die bei Kontakt mit der Kettensäge in das Antriebsrad gezogen werden und die Kette blockieren – wertvolle Zeit, um schwere Verletzungen zu vermeiden. Dabei handelt es sich meist um reißfeste, lange Fasern wie Aramid, Polyester oder Polypropylen. Bei Schuhen setzen herstellende Unternehmen zusätzlich auf mechanischen Schutz, indem dickes Leder oder Metall- bzw. Kunststoffkomponenten eine Durchdringung verhindern sollen. Zusätzlich sollen Gehörschutz und Augenschutz bei der Arbeit mit der Kettensäge getragen werden.

Prüfungen durch die STP der AUVA

Die Sicherheitstechnische Prüf­stelle (STP) der AUVA führt diese Prüfungen nach EN 11393 (Kleidung) und EN 17249 (Schuhe) durch. Es ist wichtig, dass die PSA diese Normen sowie das CE-Zeichen vorweisen kann. Ist eine der beiden Kennzeichnungen oder sogar beide, nicht vorhanden, muss geprüft werden, ob die PSA tatsächlich für Ketten­sägenschnittschutz zugelassen bzw. geeignet ist.

Wird Kettensägenschnittschutz verwendet, ist darauf zu achten, dass die Kettensägenumlaufgeschwindigkeit mit der Schutzklasse der PSA übereinstimmt. Es werden bei der PSA drei Leistungsklassen unterschieden: Klasse I bis 20 m/s, Klasse II bis 24 m/s und Klasse III bis 28 m/s. Häufig beschreiben Internetquellen oder Verkaufsbroschüren diese Klassen nur sehr allgemein und oberflächlich. Zudem sind mittlerweile Kettensägen auf dem Markt verfügbar, die deutlich schneller als 28 m/s sind. In diesem Fall bietet auch die höchste Schutzklasse III keinen angemessenen Schutz. (dk)

Das Bild zeigt eine industrielle Maschine mit einer kettensägenähnlichen Vorrichtung, die offenbar textile Materialien bearbeitet. Weiße Fasern hängen aus dem Schnittbereich heraus. Die Maschine ist in einem blauen Metallrahmen montiert, darunter liegt ein mit blauem Stoff bezogenes Objekt. Dei Szene wirkt technisch und produktionsorientiert.
Einfach Ausschalten hilft häufig nicht, denn die Säge läuft nach und verursacht „fransige“ Wundränder, die schwer heilen. Schnittschutzkleidung bietet davor zusätzlichen Schutz.
© R. Reichhart