Die Zeiten von Walkman und Discman sind lange vorbei, die von Minidiscs haben irgendwie nie angefangen. Was in jedem Fall geblieben ist, sind Kopfhörer in jeder nur denkbaren Bau- und Trageweise, wie Over-ear, On-ear und In-ear. Da übliche Smartphones über keine Steckerbuchse zum Anschluss der Kopfhörer mehr verfügen, wird überwiegend via Bluetooth Musik übertragen oder auch kommuniziert. Die Features der Produkte unterliegen einer ständigen Weiterentwicklung. An Lärmarbeitsplätzen dürfen sie aber nicht verwendet werden. In einem Lärmbereich darf nur zertifizierter Gehörschutz getragen werden, der die Anforderungen der entsprechenden Teile 1 bis 10 der EN 352 erfüllt und das CE-Kennzeichen samt vierstelliger Nummer der überwachenden, benannten Stelle in der EU trägt.
Kopfhörer, Kapseln oder Stöpsel
In den Normen werden unter anderem Anforderungen an die Mindestschalldämmung, die Kennzeichnung, die maximalen Schallpegel bei Wiedergabe von Musik oder die maximale Expositionszeit bei sicherheitsrelevanter Kommunikation festgelegt. Meist ist bei Kopfhörern der Schutz vor Lärm von außen zu gering. Dieser kann nur mit dicht sitzenden Kapseln oder Stöpseln erreicht werden, was wiederum teilweise den Komfort des Produkts reduziert.
Aber auch der Schall, der durch den Kopfhörer selbst erzeugt wird, ist in der Regel zu viel. Schallpegel von 95 dB und mehr werden am Ohr schnell erreicht und sind zum Übertönen des Lärms von außen aufgrund der schlechten Schallisolierung teilweise nötig, um die Musik wie gewohnt genießen zu können. Bei einem Gehörschutz ist sichergestellt, dass der Schallpegel bei Musikwiedergabe auf 82 dB begrenzt ist. Zusätzlich hilft die gute akustische Isolation, dass die Geräusche von außen reduziert werden und daher nicht so laut aufgedreht werden muss.
Bei der Reduktion der Störgeräusche kann auch eine aktive Geräuschunterdrückung, Active Noise Reduction (ANR), unterstützen. Dabei wird unter dem Kopfhörer mithilfe eines um 180 Grad gedrehten Gegenschalls der unerwünschte, tieffrequente Schall reduziert. ANR ist bei Kopfhörern schon lange erfolgreich im Einsatz. Bei Gehörschützern sieht man diese Funktion zur Verbesserung der Schalldämmung selten.
Bei schwankenden Lärmsituationen ist eine pegelabhängige Dämmung vorteilhaft. Dabei wird in leisen Situationen der Außenlärm verstärkt, um teilweise sogar besseres Hören als ohne Gehörschutz zu ermöglichen. Spätestens wenn der Pegel unter dem Gehörschutz 85 dB erreicht, muss diese Verstärkung automatisch deaktiviert sein. Bei Kopfhörern wird dieser Modus meist Transparenzmodus genannt. In den meisten Fällen fehlt jedoch die Limitierung dieser Verstärkung bei 85 dB, was zu einem erhöhten Risiko für Gehörschäden führt.
Die vorgestellten Funktionen machen die Verwendung von Gehörschutz attraktiver und die Arbeit effizienter, da die Kommunikationsfähigkeit im Lärm ermöglicht wird. Es muss allerdings sichergestellt werden, dass etwa durch eine Musikbeschallung mittels Gehörschutzes die Wahrnehmung der Umgebung nicht negativ beeinflusst wird und sich keine anderen Gefahren ergeben. (mt)




