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Sicherheitstechnische Prüfstelle: Gehörschutz gut geprüft

Gehörschutz gilt als persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen irreversible Schäden und muss daher hohe Anforderungen erfüllen. Die Sicherheitstechnische Prüfstelle (STP) der AUVA testet die verschiedenen Arten von Gehörschutz.

Lärmschwerhörigkeit zählt zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten. Um eine Erkrankung zu vermeiden, müssen Arbeitnehmer:innen in Lärmbereichen einen geeigneten Gehörschutz benutzen. Damit ein ausreichender Schutz gewährleistet ist, sind die sicherheitstechnischen Anforderungen an Gehörschutz in einer europäischen Norm geregelt, an die sich die Hersteller:innen zu halten haben. Bevor ein Gehörschutz auf dem europäischen Markt verkauft werden darf, muss er mehrere Prüfungen bestehen. „In Österreich gibt es eine einzige Stelle, die vorgeschriebene Tests durchführen kann. Das ist die Sicherheitstechnische Prüfstelle der AUVA im Industriezentrum Niederösterreich Süd“, erklärt DI Mark Telsnig, in der STP für Gehörschutzprüfungen zuständig.

Arten von Gehörschutz

Die STP führt Lärmmessungen durch und prüft alle Arten von Gehörschutz. Man unterscheidet zwischen Kapselgehörschutz, der das ganze Ohr umschließt, und Gehörschutzstöpseln. Passiver Kapselgehörschutz dämmt jeden Schall, während aktiver Kapselgehörschutz über eine pegelabhängige Dämmung verfügt. Das heißt, dass nur laute Geräusche gedämmt werden, leisere lassen sich bei Bedarf verstärken. Diese Funktion ermöglicht Gespräche und schützt gleichzeitig vor schädigendem Lärm. Verfügbar sind Gehörschützer auch mit Kommunikationseinrichtung via Funk- bzw. Bluetooth-Verbindung oder mit eingebautem Radio. Sie dürfen nur getragen werden, wenn durch sie laut Arbeitsplatzevaluierung kein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht. Handy-Kopfhörer sind keine PSA, ihre Verwendung ist daher nicht erlaubt.

Gehörschutzstöpsel lassen sich in fertig geformte und in vor Gebrauch zu formende einteilen. Bügelstöpsel haben einen Bügel, der über den Nacken oder unter dem Kinn verläuft. Die meisten Gehörschutzstöpsel sind Einwegprodukte, es gibt aber auch Modelle, die sich reinigen und mehrmals verwenden lassen. Telsnig weist darauf hin, Dehnschaumstöpsel nur mit sauberen Händen einzusetzen, um eine Entzündung des Gehörgangs zu vermeiden.

Da die Gehörgänge unterschiedlich breit und verschieden geformt sind, eignen sich nicht alle Stöpsel für jeden, auch die Dämmwirkung kann sich daher von Person zu Person unterscheiden. Eine optimale Passform bietet eine Gehörschutz-Otoplastik. Bei dieser Form des Gehörschutzes werden Abdrücke der Gehörgänge des:der Nutzers:Nutzerin genommen und individuelle Stöpsel angefertigt. Welche Prüfungen nötig sind, hängt von der Art des Gehörschutzes ab. „Passiver Kapselgehörschutz ohne Elektronik braucht mindestens zehn Teilprüfungen, aktiver mit pegelabhängiger Dämmung bis zu 20. Bei Gehörschutzstöpseln sind weniger Prüfungen erforderlich“, so Telsnig.

Physikalische Prüfungen

Nachdem Gewicht und Größe des Gehörschutzes bestimmt wurden, wird dieser mehreren physikalischen Tests unterzogen. Bei Kapselgehörschutz dreht man die Kapseln zur Erkennung von Leckagen mittels einer Prüfvorrichtung um fünf Grad. Sie müssen auch nach der Drehung dicht abschließen, um zu verhindern, dass laute Geräusche am Gehörschutz vorbei ins Ohr dringen. Gemessen wird auch die Andrückkraft. Ist sie zu schwach, verringert das die Schalldämmung, ist sie zu stark, kann der Gehörschutz ein Druckgefühl verursachen. Diesbezüglich spielt auch die Größe der Dichtkissen, mit denen die Kapsel am Kopf aufliegt, eine Rolle, daher misst man zusätzlich die flächenbezogene Andrückkraft. Die Kopfbügelbiegemaschine biegt den Bügel des Kapselgehörschutzes tausendmal, um ein tausendmaliges Auf- und Absetzen während des gesamten Lebenszyklus des Produkts zu simulieren, dann wird auf Beschädigungen kontrolliert und erneut die Andrückkraft gemessen. Das Ergebnis darf nicht zu stark von jenem der ersten Messung abweichen.

Kapselgehörschutz muss einen Entflammbarkeitstest bestehen. Dabei wird ein 650 Grad heißer Metallstab am Gehörschutz angesetzt, der nicht weiterglimmen oder in Flammen aufgehen darf. Bei aktivem Kapselgehörschutz überprüft man auch die Funktion der Elektronik. Bei Kapselgehörschutz und Bügelstöpseln ist darüber hinaus eine Fallprüfung aus 1,50 m Höhe auf eine Stahlplatte vorgeschrieben.

Akustische Prüfung

Für die akustische Prüfung von Kapselgehörschutz wird von dem zu testenden Modell eine Probe von zehn Stück genommen. Bei jedem davon misst man auf der Prüfvorrichtung die Schalldämmung und bestimmt Mittelwert und Standardabweichung. Damit wird die Homogenität der Produktion beurteilt. Alle Gehörschutzarten durchlaufen einen Test der Schalldämmung im Prüfraum, der aus einer Raum-in-Raum-Konstruktion besteht, die von außen kommende Störgeräusche abschirmt. Die Innenwände sind mit 1,1 m tiefen Glaswollekeilen ausgestattet, um Schallreflexionen zu verhindern. In diesem „schalltoten“ Raum sitzt eine Versuchsperson, der über Lautsprecher zuerst ohne, dann mit Gehörschutz schmalbandiges Rauschen in unterschiedlicher Lautstärke vorgespielt wird. Sobald die Person etwas hört, drückt sie einen Taster.

„Bevor jemand als Versuchsperson tätig werden kann, muss er:sie den Nachweis erbringen, dass er:sie reproduzierbar gut hört“, erklärt Telsnig. Die STP verfügt mittlerweile über einen Pool von zirka 25 Personen. Da das Hörvermögen im Alter abnimmt, liegt das Höchstalter bei rund 45 Jahren. Für die halbstündige Prüfung erhält jede Versuchsperson eine Aufwandsentschädigung.

Die Prüfung der Schalldämmung von Gehörschutz wird mit 16 Personen durchgeführt. Werden zum Beispiel Otoplastiken getestet, muss für jede Person ein Abdruck der Gehörgänge genommen und ein individuell passender Stöpsel angefertigt werden. Aus den Werten der 16 Versuchspersonen berechnet man den Mittelwert der Schalldämmung, die Standardabweichung und die Schutzwirkung in Dezibel (dB). Diese Werte lassen sich in der Gebrauchsanleitung nachlesen, damit für jeden Arbeitsplatz der richtige Gehörschutz gewählt werden kann. (rp)

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Die Sicherheitstechnische Prüfstelle der AUVA führt bei aktivem Kapselgehörschutz bis zu 20 Teilprüfungen durch.
© R. Reichhart