Inklusion ist ein wesentlicher Bestandteil wirksamer betrieblicher Prävention, denn nur durch die Berücksichtigung der unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse aller Beschäftigten können sichere und gesunde Arbeitsplätze für alle geschaffen werden.
Neben der Verbesserung des Arbeitnehmer:innenschutzes stärkt ein inklusiver Ansatz zudem Motivation, Innovationskraft und Betriebsklima. Unternehmen, die inklusive Arbeitsbedingungen schaffen, erhöhen somit die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten und stärken zugleich ihre Attraktivität als Arbeitgeber:in.
Inklusion in der Prävention ist nicht nur eine strategische Entscheidung, sondern auch gesetzlich verankert. Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist bei der Beschäftigung von Mitarbeitenden auf deren körperlichen und geistigen Zustand Rücksicht zu nehmen.
Ein inklusiver Ansatz berücksichtigt
individuelle Voraussetzungen bereits bei der Arbeitsplatzevaluierung und der Festlegung von Maßnahmen. Eine erfolgreiche Umsetzung erfordert die Zusammenarbeit verschiedener betrieblicher Akteure:Akteurinnen. Präventivfachkräfte, Betriebsrat, Barrierefreiheitsbeauftragte und Behindertenvertrauenspersonen unterstützen dabei, geeignete Maßnahmen zu entwickeln, umzusetzen und nachhaltig zu verankern. (al/ww)



