Ob auf der Baustelle, in der Produktion oder im Büro – ein Notfall kann überall passieren. Zu Notfällen zählen nicht nur Unfälle, Brände, Explosionen, die Freisetzung gefährlicher Stoffe oder Naturkatastrophen. Auch bei Raub, Gewalt und sexuellen Übergriffen sowie bei Todesfällen durch Suizid spricht man von einem Notfall.
Gesetzliche Grundlagen
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet Arbeitgeber:innen, Gefahren möglichst zu verhindern und sicherzustellen, dass sich Beschäftigte im Ernstfall rasch in Sicherheit bringen können. Maßnahmen für Erste Hilfe, Evakuierung und Rettung sind im Vorfeld zu planen. Konkrete Vorgaben, etwa zu Fluchtwegen, Notausgängen, Brandschutz oder Erste-Hilfe-Einrichtungen, finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (AStV) und in branchenspezifischen Bestimmungen.
Das „NEST-Prinzip“
Um für Notfälle vorzusorgen, muss systematisch vorgegangen werden. Eine Orientierung bietet das „NEST-Prinzip“ der deutschen Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau). Die Abkürzung „NEST“ setzt sich aus den Anfangsbuchstaben von „Notfall“, „Erste Hilfe“, „Sicherheit“ und „Transport“ zusammen. Das NEST-Prinzip kann in allen Branchen angewandt werden.
Notfall erkennen und melden
Einen Notfall zu erkennen, ist vor allem dann schwierig, wenn die betroffene Person allein oder nicht in Sichtkontakt mit Kollegen:Kolleginnen arbeitet. Hilferufe können bei einer sehr lauten Arbeitsumgebung überhört werden. Muss davon ausgegangen werden, dass ein Notfall nicht rechtzeitig bemerkt wird, sollten Notsignalgeräte verwendet und regelmäßige Begegnungen vorgesehen werden.
Auch das Absetzen eines Notrufs muss geplant werden, damit im Ernstfall keine kostbare Zeit bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte verloren geht. So ist zum Beispiel bei Baustellen oder Forstarbeiten in abgelegenen Regionen vor Arbeitsbeginn die Mobilfunkabdeckung zu prüfen. Gibt es keinen Handyempfang, können Satellitentelefone oder Funkgeräte eingesetzt werden, bei Arbeiten im Tunnel auch Signalverstärker. Werden mobile Geräte verwendet, darf nicht vergessen werden, den Akku regelmäßig aufzuladen oder einen Zusatzakku mitzunehmen. Notrufnummern und Kontaktdaten von im Notfall zu verständigenden Personen sollten eingespeichert oder griffbereit sein.
Ein Notfall ist immer auch eine Stresssituation. Wenn ein Notruf abgesetzt wird, ist es hilfreich, nach einer Checkliste vorzugehen, etwa anhand der „5W-Fragen“, die meist von der Leitstelle der Einsatzorganisation gestellt werden.
Erste Hilfe, Rettung, Evakuierung
Erste-Hilfe-Material muss leicht erreichbar und gekennzeichnet sein. Es empfiehlt sich, den Inhalt der Erste-Hilfe-Kästen regelmäßig zu überprüfen und verbrauchte oder abgelaufene Produkte rechtzeitig zu ersetzen. Ersthelfende brauchen eine Schulung und regelmäßige Auffrischungen. Ausreichend geschulte Personen müssen jederzeit anwesend sein, ihre Anzahl richtet sich nach der Zahl der gleichzeitig tätigen Mitarbeiter:innen.
Rettung umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um verletzte oder erkrankte Personen in Sicherheit zu bringen. Bei einer Evakuierung geht es um das sichere Verlassen des Arbeitsplatzes im Notfall, was durch gekennzeichnete Fluchtwege, Notausgänge und Sammelplätze sowie bei Bedarf Alarmierungssysteme ermöglicht wird. Rettung und Evakuierung müssen regelmäßig unterwiesen und geübt werden.
Sicherheit für Betroffene und Helfende
Im Notfall muss nicht nur die Sicherheit der verletzten oder erkrankten Personen, sondern auch jene der Ersthelfenden und Einsatzkräfte gewährleistet sein. Diese benötigen, je nach Situation, oft eine spezielle zusätzliche Ausrüstung, etwa persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) bei der Rettung aus Höhen, Atemschutzgeräte im Brandfall oder Chemikalienschutzanzüge bei Gefahrstoffaustritt.
Transport zur Übergabestelle
Für den Transport von Verletzten vom Unfallort zum Rettungswagen oder Rettungshubschrauber werden geeignete Hilfsmittel wie Tragen, Spine Boards, Schaufeltragen, Tragetücher oder Schleifkorbtragen benötigt. Besonders bei schwer zugänglichen Einsatzorten ist es entscheidend, dass Transportwege, Zufahrten für Rettungsfahrzeuge oder mögliche Hubschrauberlandeplätze bereits bei der Planung berücksichtigt werden.
Psychosoziale Unterstützung
Notfallsituationen sind oft nicht nur für die direkt Betroffenen, sondern auch für ihnen nahestehende Personen und Augenzeugen:-zeuginnen psychisch belastend. Psychische Erste Hilfe kann wesentlich dazu beitragen, negative gesundheitliche Folgen von Notfällen zu reduzieren. Die AUVA bietet Unterstützung bei der Erstellung eines notfallpsychologischen Betreuungskonzepts. Mitarbeiter:innen werden in den Grundlagen der psychischen Ersten Hilfe geschult, damit sie Betroffene bis zum Eintreffen von Kriseninterventionsteams oder weiteren Experten:Expertinnen wie Notfallpsychologen:-psychologinnen unterstützen können. (rp)
Checkliste „5 W-Fragen“
- Wo ist der Notfall passiert?
Der:Die Anrufende sollte möglichst genaue Angaben machen, zum Beispiel die Adresse des Gebäudes, die Werkshalle, den Baustellenabschnitt oder die GPS-Koordinaten nennen. Wichtig ist auch eine Beschreibung des Zufahrtswegs. - Was ist geschehen?
Eine kurze Schilderung des Ereignisses oder Unfallhergangs hilft der Leitstelle zu entscheiden, welche Einsatzkräfte mit welcher Ausrüstung zum Ort des Geschehens geschickt werden sollen. Gibt es Verletzte, können Krankenhäuser darauf vorbereitet werden, zum Beispiel einen Schockraum bereitzustellen. - Wie viele Betroffene oder Verletzte gibt es?
Die Antwort ermöglicht der Leitstelle, gleich die erforderliche Anzahl an Rettungswagen, Notärzten:Notärztinnen und Einsatzkräften zu entsenden. - Welche Art von Verletzungen liegt vor?
Bei Unfällen und medizinischen Notfällen müssen Angaben zum Zustand des:der Betroffenen gemacht werden, etwa ob er:sie bewusstlos ist, eine starke Blutung oder Atemnot hat. - Warten auf Rückfragen
Manchmal ist es notwendig, dass die Person, die den Anruf in der Leitstelle entgegennimmt, weitere Fragen stellt. Der:die Meldende sollte das Gespräch nicht von sich aus beenden.




